Rückzahlung von Krankengeld und Übergangsgeld?

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Gegen die Rentennachzahlung werden alle staatlichen Transferleistungen aufgerechnet. Das ist auch logisch, da ja für den gleichen Tatbestand nicht doppelt gezahlt wird. Du bekommst die Nachzahlung erst in die Hand, wenn die öffentlichen Vorleistungen abgerechnet sind.

Sollte die Rentennachzahlung dafür nicht ausreichen, brauchst du aber nicht weitere Zahlungen leisten.

Hallo Hirschgarten,

erst mal das wichtigste: das Krankengeld / Übergangsgeld musst du nicht zurückzahlen. Es wird aber mit der Rente verrechnet. Allerdings immer nur mit dem Teil der Rente, der gleichzeitig gezahlt wurde.

Das bedeutet für dich, du bekommst keine Rentennachzahlung. Aber sobald das Krankengeld / Übergangsgeld wegfällt, wird die Rente voll gezahlt.

Beispiel: Krankengeld beträgt 2000 € im Monat, Rente 1500 €. Krankengeld wird bis 31.05.2014 gezahlt. Da das Krankengeld höher als die Rente ist, bekommst du keine Nachzahlung. Ab 01.06.2014 bekommst du die volle Rente. Auf den Kosten von 500 € pro Monat bleibt die Krankenkasse sitzen, dieses musst du nicht nachzahlen und es wird dir auch nicht von deiner zukünftigen Rente einbehalten. Die Krankenkasse wird keinesfalls Geld von dir zurückfordern (bzw. darf das nicht). Gleiches gilt für dein Übergangsgeld.

Das andere Thema ist die Beschäftigung. Dein Hinzuverdienst wird auf die Rente angerechnet. Sowohl für vergangene Zeiträume (was für dich keine Rolle spielen dürfte, da es hier nur darum geht zu ermitteln, wie viel der Krankenkasse erstattet werden kann) als auch für zukünftige Zeiten.

Dir wurde eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt, dass bedeutet, die Rentenversicherung geht davon aus, dass du weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kannst. Das bedeutet aber nicht, dass du nicht mehr arbeiten darfst. Hier gibt es 2 Dinge zu beachten.

  1. Wenn du mehr als 450 € im Monat verdienst, bekommst du nur eine Teilrente, bei einem hohen Verdienst sogar gar keine Rente ausgezahlt. Diese Hinzuverdienstgrenzen errechnen sich individuell, gelten für deinen Brutto-Verdienst, müssten in deinem Rentenbescheid stehen und erhöhen sich jedes Jahr zum 01.01. Wenn du nur einen Cent über der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze liegst, bekommst du ein ganzes Stück weniger Rente. Deshalb macht es Sinn sich zuerst die Hinzuverdienstgrenzen anzusehen, und dann mit deinem Arbeitgeber das zukünftige Gehalt zu verhandeln. Zweimal im Jahr darfst du bis zum doppelten deiner Hinzuverdienstgrenze verdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird.

  2. Wenn du regelmäßig mindestens 3 Stunden am Tag arbeitest, kann es sein, dass die Rentenversicherung deinen Fall überprüft und feststellst, dass du doch nur teilweise oder gar nicht mehr erwerbsgemindert bist. Dann kann deine volle (bzw. teilweise) Rente wegfallen. Dies gilt umsomehr, wenn du 6 Stunden oder mehr am Tag arbeitest.

Du musst der Rentenversicherung auf jedenfall mitteilen, dass du wieder arbeitest, damit sie deine (Teil-)Rentenhöhe feststellen kann. Du kannst auch schon vorher (am besten schriftlich) anfragen, was sich für deine Rente ändert, wenn du wieder mit einem Verdienst von XX € für X Stunden am Tag arbeitest.

Grüße

Ja das kann er. Aber nur bis zur Höhe der Rente. Und die ist in der Regel niedriger als das Krankengeld oder Übergangsgeld. Der überschießende Betrag verbleibt beim Versicherten.

Sowohl Krankenkasse wie auch der Träger des Übergangsgeldes können bis maximal der Rentenhöhe Forderungen geltend machen ! Das wird dann verrechnet und gut iss.

Es gibt gute Antworten auf deine Fragen. Dennoch würde ich dir empfehlen , dass du dich mit deinem Problem mal an den VdK wendest. Das sind fachkompetente Berater die dir gerne weiterhelfen und das kostenlos.