Jemand hat sich als mich ausgegeben und ist Schwarz gefahren. Was tun?

10 Antworten

Wozu möchtest du dich bei der Bahn melden? Die nehmen die personalien ja nicht einfach auf Zuruf auf und lassen sich auch nicht von einem Schülerausweis beeindrucken. Kann sich ein Schwarzfahrer nicht ordentlich ausweisen, wird die Polizei hinzugezogen, um die Identität zu ermitteln. Im Zweifel könnten also mehrere Personen die Identität des Schwarzfahrers durch eine Gegenüberstellung bestätigen. Denk noch einmalnach... Warst du es wirklich nicht...? Warst du es nämlich doch und du lügst, fällt die Strafe noch einmal härter aus...

Alternativ wird das Verfahren gegen Bezahlung des Strafbeförderungsgeldes eingestellt...

Gut nachdenken...

Das ist echt schwierig. Erstmal muss die DB ja belegen, das Du es gewesen bist. Sprich es wird eine Gegenüberstellung der Kontrolleure geben bzw. musst Du nachweisen, das Du zu dem Zeitpunkt nicht in der Bahn warst. Ich würde da mal auf den Anwalt vertrauen und abwarten. Der wird sich sicherlich Informationen kommen lassen. Normalerweise sollte die Bahn aber auch die Polizei zur Identitätsfeststellung dazu holen. Mit einem Schülerausweis sollten die sich nicht zufrieden geben. 

Da hilft nur eines wenn du dich an die DB wendest und bittest um eine Gegenueberstellung. Das heisst der oder die Kontrolleure sollen dich identifizieren, ob sie dich tatsaechlich auch kontrolliert haben oder nicht.

Ob so etwas moeglich ist oder nicht das musst du bitte den Anwalt fragen, der kann das ja bei der DB vorschlagen.

Hallo MoKelly,

mir leuchtet im Moment nicht ganz ein, warum Du hier die Frage stellst, was Du tun sollst. Du schreibst doch, Du warst schon beim Anwalt, dann regelt doch normalerwiese der alles weitere.

Dein Anwalt sollte nun erst einmal Akteneinsicht nehmen und feststellen, aufgrund welcher Angaben / Dokumente der Zugbegleiter die Personalien aufgenommen hat. Die Zugbegleiter nehmen ja in der Regel die Art und die Nummer des Ausweisdokumentes mit auf, mit denen sich der "Schwarzfahrer" ausgewiesen hat. Dann weißt Du auch, ob sich der Schwarzfahrer wie von Dir vermutet mit dem verlorenen Schülerausweis ausgewiesen hat oder nicht.

Des weiteren sollte man sich bemühen, für die Zeiten an denen die 4 Taten stattgefunden haben   zu belegen wo man zu dem Zeitpunkten der Tat war, sprich man sollte sich ein Handfeste Alibi verschaffen.

Kannst Du:

  1. nachweisen, dass sich der "Schwarzfahrer" mit Deinem nachweislich verlorenen Schülerausweis
  2. nachweisen, dass Du zu den 4 Tatzeitpunkten ein Alibi hast

dürfte die Sache schnell vom Tisch

Schönen Gruß

TheGrow

Vieleicht hast du Glück und die Kontrolleure erinnern sich noch an den Vorfall und können ausschliessen,das du es gewesen bist.

Frage doch mal einen Anwalt was du tun könntest.