Bafög Restrückforderungsbetrag, vorbestraft?
Hallo !
Das letzte Jahr habe ich BWL studiert (2 Semester) und währenddessen Bafög erhalten. Da ich mich jetzt exmatrikuliert habe, weil ich ein neues Studium beginnen möchte, will das Bafög-Amt von mir wissen wie lange ich am Studienbetrieb teilgenommen habe und eine vollständige Leistungsbescheinigung über bestandene und nicht bestandene Leistungen von mir haben.
Das Problem ist das ich zwar die ersten 7 Monate an den Vorlesungen teilgenommen habe aber keine Prüfungen gemacht habe.
Jetzt habe ich natürlich angst das ich 1. das gesamte Bafög zurückzahlen muss weil ich ja nachweißlich an keinen Prüfungen teilgenommen habe und das das ganze als betrug gelten könnte, aber 2. stelle ich mir die Frage ob ich dann nicht vorbestraft währe, da es sich um mehr als 7000 Euro handelt und somit 90 Tagessätze überschreitet. Oder kann ich gar nicht vorbestraft sein, wenn ich das Geld direkt zurückzahle, da es sich dann nur um eine Rückforderung des Bafög-Amtes handelt. Kann es sein dass ich dann nur als vorbestraft gelten würde falls ich Einspruch einlege und dann das ganze vor Gericht geht etc. ?
5 Antworten
Hi,
wenn du nicht nachweisen kannst, dass du zielgerichtet studiert hast (Anwesenheitsliste, Prüfungsanmeldungen, geschriebene Prüfungen (egal ob bestanden oder nicht)), kann dir das ganz leicht als "Alibi-Studium" ausgelegt werden. Das bedeutet dann komplette und sofortige Rückzahlung des kompletten Bafögs, ggf. Bußgeld bis zu 2500€. Vorstrafe kommt erst nach einem Verfahren, wenn man dir wirklich bewussten Betrug vorwerfen kann.
Die Rückzahlung (7000€) hat auch nichts mit Tagessätzen zu tun. Das ist dann nur Geld, dass du zwar bekommen hast, aber eben nicht den Anspruch darauf hattest, da du keine Leistungen gebracht hast. Wenn du den kompletten Bafögbezug zurückzahlen musst, ist das ja noch keine Strafe, sondern nur die Rückzahlung von zu viel bezahltem Geld.
Hast du in 2 Semestern wirklich gar keine einige Prüfung geschrieben?
Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du in der Zeit wo du Bafög bekommen hast, richtig studiert hast, musst du leider den gesamten Betrag den du erhalten hast zurückzahlen. Es hätten nicht bestandene Prüfungen als Nachweis, dass du studiert hast gereicht aber du hast ja anscheinend noch nicht mal Prüfungen absolviert geschweige denn nicht bestehen. Du wirst nicht vorbestraft. Musst dann die 7000 euro zurückzahlen und gut ist. Aber man muss sich doch informieren, wenn man Bafög bekommt ? Ich mein, die schenken dir das Geld ja nicht... Die wollen im Gegenzug Leistungen sehen. Was dachtest du dir denn dabei, als du in den beiden Semestern nicht mal eine Prüfung belegt hast, aber fleissig das Bafög ausgegeben hast ? Tut mir Leid dir das sagen zu müssen aber, du wirst wohl ohne Leistungsnachweis, 100% alles was du an Bafög bekommen hast, zurückzahlen müssen
Denk doch mal einen Moment länger darüber nach. An einer Uni kann man selber entscheiden wann man was macht und ob man zu einer Prüfung geht, desshalb muss man ja beim Bafög meist nach dem 4 Semester erst das erste mal Nachweisen, dass man was gemacht hat und alle relevanten Sachen bestanden hat.
Denen ist dann völlig egal ob jemand im ersten Semester z.B. Prüfungsangst hatte und die relevanten Sachen ausm ersten Semester verschoben im z.B. dritten Semester gemacht hat. Wie will man denn nachweisen, das ein Student nicht sein bestes gegeben hat. Bloss weil jemand schlecht ist, Prüfungsangst hat oder es einfach nicht auf die Kette kriegt sein Studium ordentlich zu planen oder gar durchfällt.... hat das überhaupt nix zu tun mit Betrug.
Es gibt so viele Leute die Bafög bekommen und nochmal den Studiengang wechseln, desshalb gibt es ja auch eine Frist bis wann das möglich ist, sodass das Amt weiter für den neuen Studiengang zahlt. Und ich bin mir hundert Prozent sicher, dass diese Studiengangwechsel nicht alle, alle Prüfungsleistungen im ersten Studiengang abgelegt haben, im ersten jahr wo sie es studiert haben, schon gar nicht wenn sie feststellen , dass das Fach so gar nicht ihrs ist.
Mit Vorstrafen hat das nichts zu tun; Bafög auf das neue Studienfach übertragen lassen.
Ich dachte es würde dann vielleicht als Betrug gelten
Wie kommst Du auf die Idee, dass Du dann vorbestraft wärst? Du hast doch nichts strafbewehrtes getan?
Dann (nein, es ist kein Betrug) müsste allerdings erst mal eine Verurteilung erfolgen. Bei einem "Schaden" von 7000€ würde dann eine entsprechende Strafe ermittelt werden. Ob dann so viel rauskommt, dass es für einen Eintrag als Vorstrafe langt, möchte ich anzweifeln.
Aber es ist ja kein Betrug. Du hast die Studienrichtung gewechselt. Ob Rückforderungen kommen, weiß ich nicht, aber auch falls das so ist: Zum einen kannst Du Dich über die Rückzahlungsmodalitäten mit dem Amt einigen (Aufschub, Ratenzahlung, ...). Zum anderen ist die Frage, in welcher Höhe diese dann überhaupt fällig werden.
Danke für deine Antwort !
Bist du dir da sicher ? Weil ich ja keine Prüfungen gemacht habe und somit eigentlich nicht nachweisen kann das ich wirklich studiert habe. Dachte das ganze würde dann als Betrug gelten.
Ich würde einfach mal mit denen telefonieren, damit da nichts hochkocht. Denen den Sachverhalt schildern. Könnte sein, dass sie dann irgendwelche anderen Nachweise haben wollen, aus denen sie ableiten können, dass Du das Studium zumindest begonnen hast.
Ich dachte es würde dann vielleicht als Betrug gelten