Betriebskostenabrechnung und Hartz 4

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Ich habe zwar jetzt nicht ganz durchschaut, aus wem und aus wem nicht, und warum denn dann, diese Bedarfsgemeinschaft besteht. Aber (leider) wird eine Betriebskostenrückzahlung, für einen Zeitraum, wo schon Leistungsanspruch bestand, voll als Einkommen (Zufluss Prinzip) angerechnet, sprich abgezogen. Du musst es angeben, sonst machst du dich strafbar. :´-(

Natürlich steht dann den Kindern je 1 / 4 des Guthabens zu,bei einer Nachzahlung würde das Jobcenter dir ja auch nur 2 / 4 zugestehen,weil deine beiden Kinder keinen Anspruch auf Leistungen haben !!!

nein du kannst leider nichts behalten......wir sind auch lange Zeit "Aufstocker" gewesen und das Geld wurde voll mit angerechnet.....da man ja immer noch Leistungen bezieht....

Das ist genau geregelt und zu googlen

"Hartz 4 - Heizkosten - Rückerstattung"