Betriebskostenabrechnung und Hartz 4
hier nun meine Frage :: bitte nur jemand antworten der das auch zu beantworten weiß und blöde und unangemessene Antworten sollte sich bitte jeder hier sparen.
also ich bin Alleinerziehend und lebe mit meinen drei Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft wo aber nur mein ältestes Kind und ich Bezieher von Leistungen sind obwohl ich Teilzeit arbeiten gehe, nun bekomme ich vom Jobcenter einen monatlichen Betrag von derzeit 200 ,- Euro ausbezahlt wo ich meine Miete und Nebenkosten selber zahlen muss. Nun habe ich ein erhebliches Guthaben meiner Betriebskostenabrechnung erhalten und nun kommt auch schon meine Frager kann ich Anteiliges Guthaben behalten , da meine beiden kleinen kein Harzt4 beziehen und die beiden hätten doch Anspruch auf einen Anteil oder etwa nicht sonst muss ich ja alles anrechnen lassen und das wäre schade ich danke schon mal für eine Antwort
4 Antworten
Ich habe zwar jetzt nicht ganz durchschaut, aus wem und aus wem nicht, und warum denn dann, diese Bedarfsgemeinschaft besteht. Aber (leider) wird eine Betriebskostenrückzahlung, für einen Zeitraum, wo schon Leistungsanspruch bestand, voll als Einkommen (Zufluss Prinzip) angerechnet, sprich abgezogen. Du musst es angeben, sonst machst du dich strafbar. :´-(
Natürlich steht dann den Kindern je 1 / 4 des Guthabens zu,bei einer Nachzahlung würde das Jobcenter dir ja auch nur 2 / 4 zugestehen,weil deine beiden Kinder keinen Anspruch auf Leistungen haben !!!
nein du kannst leider nichts behalten......wir sind auch lange Zeit "Aufstocker" gewesen und das Geld wurde voll mit angerechnet.....da man ja immer noch Leistungen bezieht....
Das ist genau geregelt und zu googlen
"Hartz 4 - Heizkosten - Rückerstattung"