Darf die Polizei sich weigern, Videoaufnahmen zur Aufklärung einer Fahrerflucht zu sichten?
Guten Tag!
Folgende Situation:
Letzte Woche wurde mein Auto im Parkhaus beschädigt. (auf 70x40cm verschrammt und über dem Radhaus hinten links teilweise eingedrückt, also nicht unerheblich). Der Verursacher hat am Unfallort Teile verloren (SWRA-Abdeckung vorne rechts), daraus lässt sich Marke, Modell und Farbe ableiten (VW Tiguan, schwarz).
Der mögliche Unfallzeitraum umfasst in etwa 10h. Ein- und Ausfahrt des Parkhauses sind videoüberwacht. Nachdem ich gleich abends noch Anzeige erstattet hatte, rief mich einige Tage später eine Polizistin an, um mir mitzuteilen, dass sie eigentlich keine Zeit hätte das ganze Videomaterial zu sichten.
Ich bat daraufhin an dies selbst zu übernehmen und setzte mich mit dem Parkhausbetreiber in Verbindung. Dieser teilte mir mit, dass eine Sichtung des Materials aus datenschutzrechtlichen Gründen nur durch die Polizei erfolgen kann und das es bis jetzt auch nie ein Problem von Seiten der Polizei gewesen wäre, einen Praktikanten für diese Tätigkeit abzustellen.
Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum ich auf dem Schaden sitzen bleiben sollte, wenn es doch so einfach wäre den Täter zu finden. Das Auto ist leider nur Haftpflichtversichert, aber die Sachbearbeiterin der Polizei weigert sich beharrlich. Die Aufnahmen sind noch bis zum 12.06. gespeicher und werden danach gelöscht.
Was habe ich für Optionen?
5 Antworten
Hi, ich würde mich an Deiner Stelle
1. an die Polizei wenden und Anzeige wegen Sachbeschädigung und Unfall mit Fahrerflucht stellen. Als nächstes würde ich
2. zu einem Anwalt gehen. Der Kann bei der Polizei Akteneinsicht verlangen und ggf bei dem Parkhausbetreiber die Video´s der Ü-Kamera einsehen.
Läßt sich hier feststellen, welches Auto in Frage kommt (offensichtlich OK bei der Einfahrt und beschädigt bei der Ausfahrt) kann man über das Kennzeichen den Halter / Fahrer ermitteln. Zuguterletzt würde ich
3. gegen den ermittelnden Beamten bei seinem Vorgesetzten eine sog. Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wenn die Möglichkeiten bestehen einen Unfallflüchtigen zu ermitteln, noch dazu recht einfach, und der / die Beamte / Beamtin tut das nicht, vernachlässigen sie ihre Pflicht als "Ordnungshüter"! Das Mindeste ist hier, die Videos sicherzustellen, damit sie zu einem späteren Zeitpunkt gesichtet werden können.
Einer Anzeige liegt ja zumindest eine Ordnungswiedrigkeit oder sogar eine Straftat zugrunde. Wenn sich die Polizei regelrecht weigert, diese entsprechend zu verfolgen.... wo kommen wir da hin?
PS: eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann man schriftlich oder mündlich zur Niederschrift direkt bei der Dienststelle einreichen! Name des Disziplinarvorgesetzten / Dienststellenleiter´s und des bearbeitenden Beamten sind vorteilhaft zu wissen.
Du kannst bei der Staatsanwaltschaft beantragen, dass die Aufnahmen als Beweismittel sichergestellt werden. Wann die dann durch wen ausgewertet werden, wird sich zeigen.
Ich hab mal Praktikum bei der Polizei gemacht und wir haben öfters mal das Videomaterial von videoüberwachten Parkplätzen gesichtet. Einfach quasi in Schnelldurchlauf "durchgespult", weil da ja nicht jede Minute Bewegung sichtbar ist. Dh es war nie ein Problem in wenigen Minuten zu checken, wann sich da was Verdächtiges tat, was relevant sein könnte.
Find das Verhalten der Polizei seltsam...
Eben, insbesondere weil es sich ja auf ein konkretes Fahrzeugmodell einschränken lässt.
Hab noch was gefunden:
http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25688-unfallflucht-im-parkhaus/
Hier der Tipp, einmal mit dem Parkhausbetreiber zu reden. Eventuell kann und wird dieser verhindern, daß die Bänder gelöscht werden. So stehen sie zumindest länger für eine etwaige Auswertung zur Verfügung.
Was habe ich für Optionen?
Setze Dich schnellstmöglich mit Deiner Haftpflichtversicherung in Verbindung, ggf. hat sie einen Tipp. Ansonsten hilft nur das Gespräch mit dem Anwalt - das aber kostet auch gleich erstmal Geld. Der Anwalt könnte gegebenenfalls erwirken, daß ein Richter das Löschen des Bandes per einstweiliger Verfügung verhindert. Theoretisch... Ich bin da auch kein Fachmann. Aber nach Hilfe rufen mußt Du überall, wo es auch nur eine geringe Chance gibt.
Wenn...
Ist der Täter ermittelt, muß der auch die Anwaltskosten tragen!