Steht mein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente auf der Kippe?

10 Antworten

Du kannst gegen den anlehnendem Rentenbescheid wenn denn einer kommen sollte nach der Reha Widerspruch einlegen oder letztlich klagen. Die Beurteilung im Rehabericht wird als Grundlage zur Rentenbeurteilung herangezogen.

das wehren gegen die Reha würde ich sein
lassen. da würdest du mit
Sicherheit bestimmt keine "volle Erwerbsminderung" erhalten !

Mach die Reha. Bei den Gesprächen mit den Psychologen dort immer

deutlich klar machen, das du nicht mehr arbeiten kannst. Die machen alles

mögliche dort, auch Test`s, ist aber gar nicht so schlimm wie du meinst. Bei der Entlassung, bzw. dem Abschlußgespräch sagen das du auf keinen

Fall mehr arbeiten kannst+willst. Die Klinik leitet dann ihre Diagnose

an die Dt.Rentenvers. weiter u. die entscheidet dann. Am sichersten ist

die Diagnose, auch v. deiner Ärztin (posttraumatische Verhalten/Störung)

Ich kann dir das deshalb so genau erklären weil ich dasselbe auch

durchgemacht habe. War vorher auch 2x auf stationärer Reha u. dann

bei der hier anliegenden hat`s voll geklappt.

Krankengeld wird für maximal 78 Wochen bezahlt, dann nicht mehr.


Es ist nun mal Pflicht, vorher zur Reha zu gehen. Ein fest verankertes Gesetz, da gibt es nichts zu rütteln

Es ist völlig normal, dass man dich erst nochmal zur Reha schickt. Du willst ja schließlich was von ihnen, dann solltest du auch alles dafür tun, um deine volle Erwerbsunfähigkeit bestätigt zu bekommen. Abwarten  -  danach kannst du immer noch Widerspruch einlegen. Alles Gute!

Hallo Ziellos1976,

Sie schreiben unter anderem:

Steht mein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente auf der Kippe?

Antwort:

So wie Sie diese Frage hier stellen, kann dieselbe weder mit einem Ja noch mit einem Nein beantwortet werden, denn hier hat niemand eine Kristallkugel!

Grundsätzlich gilt:

"REHA geht vor Rente!"

Aber:

Die zuständige DRV-Abteilung prüft an Hand Ihrer eingereichten Krankenakte (Arzt- und Entlassungsberichte), ob bei Ihrer gesundheitlichen Situation eine REHA überhaupt einen Sinn macht!

Basis aller Entscheidungen und Begutachtungen ist also der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte!

Des weiteren ist auch Ihr Geburtsdatum von Belang, denn sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

In diesem Fall müßen Sie für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Weiterhin ist noch zu erwähnen, dass ich derzeit Krankengeld und zudem seit gut einem Jahr von der DRV auch schon eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehe.

Antwort:

Krankengeld ist innerhalb 3 Jahren in der Regel auf maximal 78 Wochen begrenzt, dann erfolgt Aussteuerung!

Es folgt dann das ebenfalls zeitlich individuell befristete ALG 1!

Diese zeitliche Befristung des ALG 1 kann im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Verfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort: "Nahtlosigkeitsregelung!"

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

Sollten Sie vor dem 2.1.1961 geboren sein, könnten Sie bei der DRV ergänzend zur teilweisen Erwerbsminderungsrente eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen!  Stichwort:  "Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!"

Voraussetzung hierbei: Vor dem 2.1.1961 geboren und Ihre Leistungsfähigkeit ist in Ihrem allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf dauerhaft auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken!


>>>>>>>>>Meine Fachärztin ist ebenfalls der Meinung, dass ich voll erwerbsgemindert bin. <<<<<<<<<


Antwort:

Die mündliche Meinung Ihrer Fachärztin hilft Ihnen nicht weiter, sondern dann muß diese Fachärztin Ihre Meinung in einem ausführlichen Arzt- und Entlassungsbericht glasklar, sehr detailliert darstellen, warum und weshalb 
Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!


Nun zu meiner Frage: was passiert, wenn die Ärzte in der Reha mich für "ARBEITSFÄHIG" halten und so dann auch entlassen.

Antwort:

Lassen Sie sich unbedingt vor REHA-Antritt von Ihrem Hausarzt eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, sonst werden Sie aus der REHA als arbeitsfähig über 6 Stunden entlassen!

Ist dann mein Antrag auf volle Rente hinfällig? Bekomme ich dann auch kein Krankengeld mehr? Könnte ich mich gegen diese "Arbeitsfähig-These" der Klinik wehren?


Antwort:

Der Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente ist solange in der Schwebe, solange Sie und Ihr Rechtsbeistand das Widerspruchsverfahren offen halten!

Zu Krankengeld und ALG siehe bitte weiter oben betreffs Nahtlosigkeitsregelung!

Die einzige Gegenwehr gegen die Widersprüche seitens der DRV besteht in der sehr konsequenten Aktualisierung und Optimierung Ihrer eigenen Krankenakte!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co


Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad