Laub fegen als Mieter

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

hihi... wieder mal geil... da steht es doch schwarz auf weiß... dir kann latte sein ob die andere mieterin nicht kann und die nächste nicht will ... du bist laut vertrag nur dazu verpflichtet alle 4 tage zu kehren... sooo aber was machst du wenn die anderen nicht fegen, dann fegst du ja das laub das 3 lage liegen geblieben ist auch weg...

deine vermieterin ist dafür zuständig das auch an den tagen zwischen ihrem und deinen fegen das laub entfernt wird. dies kann sie nicht dir auf halsen. können oder wollen die anderen parteien nicht, so soll sie entweder selber fegen oder jemanden dafür einstellen und ggf. die kosten auf die beiden anderen mietparteien umlegen. auch können die die nicht wollen, jemanden dafür abstellen.. geht es gesundheitlich nicht, so ist sie dazu verpflichtet das jemand diesen dienst übernimmt, enkel, sohn usw.

hast du zeit zu fegen, würde ich ihr den vorschlag machen es zu übernehmen, dafür aber z.b eine entlohnung über einen mieterlass zu vereinbaren.. schriftlich was genau gemacht werden soll und wie viel weniger miete zu zahlen wäre...

wie ist das denn im winter wenn mal richtig schnee liegt geregelt ?? sollst du dann auch alle zwei tage schippen gehen damit die anderen nicht auf die nase fallen ??

gerecht sollten solche vereinbarungen schon bleiben... und sie gelten für alle, auch für die tochter!

wenn in der Hausordnung ALLE steht, müssen auch alle ran. Man kann auch nicht dem Mieter im EG die Reinhaltung der Hauszugänge und Einfahrten auferlegen, das ist rechtlich nicht statthaft. Du solltest dich auf die Hausordnung berufen und ihr mitteilen, dass du gern alle 4 Wochen der Hausordnung nachkommst, aber nicht alle 2 Wochen. Und wer das nicht selbst kann, muss sich jemand suchen, der es für ihn macht. So einfach ist das.

Mach das schriftlich, damit du was in der Hand hast.

"Dem Erdgeschossmieter obliegt: die Reinhaltung der Hauszugänge und Hauseinfahrten"

Das hast du doch im Mietvertrag so vereinbart, also sind Zugang und Einfahrt dein Job - oder, falls es mehrere Bewohner im EG gibt, ihr macht das im Wechsel.

Was den Mülltonnenstellplatz angeht, darf die Vermieterin keinen Reinigungsplan aufstellen, der jemanden bevorzugt oder benachteiligt. Falls jemand - aus welchen Gründen auch immer - das nicht kann, ist das nicht dein Problem.

decode6611 
Beitragsersteller
 29.09.2012, 12:38

Wohne im 2. OG und SIE im Erdgeschoss, also ist das an sich ja ihre Aufgabe. Bei uns stehen die Tonnen sofort vor der Tür. Also neben dem Hauseingang.

ParanoidFerret  29.09.2012, 12:44
@decode6611

"Wohne im 2. OG und SIE im Erdgeschoss"

Dann sehe ich das so, wie du. Wobei man sich immer noch fragen darf, ob eine tägliche Reinigungspflicht (also für dich alle 4 Tage) überhaupt angemessen und zumutbar ist.

guterwolf  29.09.2012, 12:36

dieser Passus ist ungültig. Man kann nicht einem Mieter etwas auferlegen ...

ParanoidFerret  29.09.2012, 12:41
@guterwolf

...sehe ich nicht. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, nachdem der EG-Mieter so etwas machen muss. Wenn es aber im Mietvertrag vereinbart ist, sehe ich nicht, warum das nun zwingend nichtig sein sollte.

Ich wäre ganz dankbar für eine Quelle um den konkreten Fall mal nachlesen zu können.

wenn es so in mietvertrag drinne steht, muß es eingehalten werden, da kan die vermieterin keine ausnahme machen. rede mal mit ihr, wenn das nichts bringt, dann erkundigst du mal bim mieterverein, die können dir da weiterhelfen.

Nun habe ich im Mietvertrag gelesen das dort steht: "Die Reinigung [...] des Mülltonnenstellplatzes erfolgt wechselweise durch ALLE Mieter nach Maßgabe einer vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsordnung; [...]" "Dem Erdgeschossmieter obliegt: die Reinhaltung der Hauszugänge und Hauseinfahrten [...]"

Und somit ist klar, dass sich die Vermieterin daran halten muss.

Eigentlich kann ich doch zu ihr sagen das ich nur bereit bin alle 4 Tage unten zu fegen, da wir ja 4 Parteien sind, oder?

So isses, so soll es geschehen.

Sie ist der Meinung die eine Mieterin braucht nicht fegen, da sie nicht fit genug ist.

Dann muss dieses Person jemanden beauftragen.

Ihre Tochter, die auch Mieterin ist, braucht wohl nicht fegen, weil sie halt Tochter ist)

Die Tochter wohnt dort also muss Sie das auch machen. denn sonst halte ich die Klausel in Ihrem Mietvertrag unwirksam, da Sie benachteiligt wären.

MfG

Johnny