Kann mir der Vermieter wegen Nachwuchs kündigen?

10 Antworten

Niemand darf dir die Wohnung kündigen mit der Begründung, dass du ein Baby bekommst. Und es ist ja wahrhaftig genug Platz in der Wohnung. Warum sollten deine Vermieter überhaupt was gegen Kinder haben?

Nun meine Frage: MUSS ich meine Vermieter über die Geburt informieren?

Ja, zwecks Anpassung der Nebenkosten bist du dazu verpflichtet. Viele Nebenkosten werden nicht nach Wohnfläche, sondern nach Anzahl der Bewohner berechnet bzw. aufgeteilt, und dann zählt dein Kind wie jeder andere Mensch, der die Wohnung dauerhaft bewohnt.

oder kann ich davon ausgehen, dass sie es durch ihre Familie, die unter mit wohnt und die es nun wissen ( klar, die sehen mich ja, und haben nun auch gefragt, was es denn wird) sowieso erfahren?

Das genügt definitiv nicht. Dann könnte ja jeder um Nebenkosten pokern - der Hausmeister wird schon sehen, dass ich zehn Untermieter habe, dann muss ich das ja nicht melden...

Ich habe einfach Angst vor eine Kündigung, wenn ich sage, dass ich ein Baby habe.

Das können sie ja versuchen - werden sie aber nicht. Das wäre nicht haltbar, und Vermieter wissen das.

steckdosi20 
Beitragsersteller
 05.09.2011, 13:26

Aber wenn 2 erwachsene Leute genausoviel Nebenkosten zahlen, wie ich nun alleine? Wieso muss ich ein Baby dann wegen der Nebenkosten melden?? Das verbraucht ja selber erst mal gar nichts...

Reservist  05.09.2011, 13:29
@steckdosi20

weil du dann z.b. mehr Wasser verbrauchst usw usf

Trilobit  05.09.2011, 13:32
@steckdosi20

Aber wenn 2 erwachsene Leute genausoviel Nebenkosten zahlen, wie ich nun alleine? Wieso muss ich ein Baby dann wegen der Nebenkosten melden?

Möglicherweise interessiert das aber andere, z.B. eine Gebäudeversicherung des Vermieters, von der du nichts weißt. Was steht im Mietvertrag?

Das verbraucht ja selber erst mal gar nichts...

Doch: Zusätzliches Wasser, vielleicht wird ein Raum höher geheizt, ...

Jeder Mensch wird da gleich behandelt, und das ist gut so. Wo sollte man eine Grenze ziehen, wer als vollwertiger Bewohner zählt? Ab dem Kindergartenalter? Sobald das Kind zur Schule geht? Erst mit dem Schulabschluss?

diaetfrust  05.09.2011, 13:34
@Reservist

Es kommt immer darauf an, auf welcher Grundlage die Nebenkosten abgerechnet werden. Wenn Verbrauchszähler in der Wohnung sind, wird zum Jahresende abgerechnet. Wenn nach Quadratmeter abgerechnet wird, hat das auch nichts mit dem Baby zu tun. Wichtig ist letztendlich, was unter dem Schnitt rauskommt. Und wenn zu wenig Nebenkostenpauschale bezahlt wurde, wird nachgezahlt wenn zu viel bezahlt wurde, gibt es Geld zurück. In beiden Fällen werden die Nebenkosten angepasst.

steckdosi20 
Beitragsersteller
 05.09.2011, 14:15
@Trilobit

Wird nach m2 abgerechnet, nicht nach Personen!

Trilobit  05.09.2011, 14:58
@steckdosi20

Mein zweiter Absatz bezieht sich nur auf die Behauptung, dass der neue Mensch keinen Mehrverbrauch verursache.

Nein, kann er nicht. Dein Neugeborenes ist kein Untermieter und deswegen musst du den Vermieter auch nicht um Erlaubnis fragen. Also mach dir keine Sorgen und genieß die Zeit mit deinem Baby.

Du musst gar nix melden! Auch nicht wegen Nebenkosten, selbst wenn die sich erhöhen für was gibts ne Endabrechnung!