Nachbarin nervt wegen Hausordnung. Was kann ich tun?

12 Antworten

Macht ein Schreiben an euren Vermieter fertig, in dem ihr um eine klare Regelung bittet, insbesondere der angesprochenen Punkte.

Allerdings muss ich euch warnen: Es kann durchaus sein, dass ihr Mieter alle dieselben Pflichten bekommt, egal ob ihr den Garagenhof oder den Waschkeller nutzt oder nicht, denn so ist es üblich.

Nicht üblich ist, dass der Tag der Reinigung ganz genau genannt wird, denn sonst könnte man auch keine normalen Reingungsdienste beauftragen.

Izolacurry 
Beitragsersteller
 11.08.2018, 18:42

Das wäre uns theoretisch egal, da wir uns bis jetzt auch daran gehalten haben und alle Räume im Keller + Hof putzen.

Sie müssen nichts gegen die Mieterin tun, sondern vom Vermieter eine klare Regelung verlangen, die dann, sofern sich alle daran halten, keinen Spielraum für Kritiker läßt.

Ganz einfach:

Der Mieterin vernünftig sagen was Sache ist. Die Frage, ob sie die Hausmeisterin sei wirkt da oft Wunder....

Es ist Euer Bier, WANN ihr einmal in der Woche putzt. Auch wenn Ihr den Hof NICHT nutzt mit einem Auto, müsst ihr ihn reinigen, das ist klar. Denn dort sammelt sich ja auch mal Laub usw.

Sprecht einfach mal die Vermieterin an, schidert ihr das Problem und sie möge für Frieden sorgen, z.B. in Form eines Putzplanes, an den sich alle zu halten haben.

wolfgangbubu  12.08.2018, 08:22

Da schon keine Pflicht besteht kann der FS diese auch nicht verletzen.

Ausserdem sehen die Feiertagsgesetze in der Regel für nicht gewerbsmäßige leichtere Arbeiten in Haus und Garten Ausnahmen vor.

Christiangt  12.08.2018, 09:01
@wolfgangbubu

Unvermeidbare Aufgaben = Ausnahme. Alles andere = Keine Ausnahme.

Christiangt  11.08.2018, 19:16

An Sonntag darf nicht geputzt werden !! Da hat die Nachbarin schon Recht.

grisu2101  11.08.2018, 19:16
@Christiangt

Ach QUATSCH !!! Macht das so einen Krach ? Oder stört es die heiligen ?

nee nee.... das kauf ich Dir nicht ab !

imager761  11.08.2018, 19:52
@grisu2101

Es geht hier nicht um Lämbelästigung, die aus anderem Grund verboten wäre. Lies das FTG deines BL um zu erkennen, das "öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, verboten" sind.

grisu2101  11.08.2018, 19:54
@imager761

Dann darf man auch am So und Feiertag nicht öffentlich bemerkbar baden oder duschen ? Ist doch Quatsch :-)

Goodnight  25.02.2019, 13:19
@grisu2101

Nein ist es nicht, man darf an Sonntagen nicht mal für andere sichtbar Wäsche aufhängen.

grisu2101  25.02.2019, 17:55
@Goodnight

Wir Deutschen halt..... beknackt sind wir :-)

wolfgangbubu  12.08.2018, 09:09

Bspw. § 6 Abs. 2 Nr. 4 HFeiertagsG 

Da wird keine Unvermeidbarkeit vorausgesetzt. In anderen Ländern gibt es ähnliche Ausnahmebestimmungen.

grisu2101  12.08.2018, 09:19
@wolfgangbubu

Ach Leute, nun werdet doch nicht kleinlich :-) Welchen vernünftigen Menschen stört es, wenn Sontags mal geputzt wird ??

DietmarBakel  12.08.2018, 10:10
@grisu2101

Mich.

80 Treppenstufen bei mir = mindestens 160 mal klatscht der Schrupper an die Wangen, volle Kanne, wenn "untervögelte" Männer und Frauen keinen Bock haben. Das dauert dann 1 1/2 bis 2 Stunden und nervt total. Sogar Samstags, aber da muss ich durch.

Ihr seht ein Problem wo keines ist, weil ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag oder in der Hausordnung (auf die Mietvertrag Bezug nehmen muss, und die ihm beigefügt sein sollte) ist der Mieter nicht verpflichtet, die gemeinschaftlich benutzten Teile des Hauses (Hausflur, Diele, Eingang, Kellerzuwege) zu reingen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wolfgangbubu  11.08.2018, 21:03

Seh ich auch so ;-)

Wenn es so gar nicht klappt, könnt ihr einen Anschlag machen, eine Putzkraft einzustellen, die allerdings anteilig zu zahlen ist. Von allen.

Ich kann verstehen, dass ihr das als ungerecht empfindet, wenn sich immer welche drücken. Das könnt ihr doch theoretisch auch der Hausverwaltung vorschlagen oder zumindest schildern, welche Probleme es gibt.