Straße kehren / fegen als Mieter
Hallo Leute,
wie muss man sich als Mieter zum o.g. Thema verhalten, wenn man in einer Straße mit starkem Laubfall wohnt?
Gibt es "Gesetz", das besagt wie oft man in einer Woche reinigen muss?
Oder muss nach Grad der Verschmutzung gesäubert werden?
Ab welchem Zeitpunkt ist eine Verschmutzung erreicht, die gesäubert werden muss?
Muss ich mich als Mieter allein um die Entsorgung des Laubs kümmern, oder es ggf. auf ein Kompostwerk bringen?
Zu meinen Fragen ist kurz zu sagen:
Ich wohne alleine, bin Berufstätig und finde meist nur am Wochenende die Zeit die Straße zu säubern. Bei extrem starken Befall mache ich dies auch noch zusätzlich einmal unter der Woche. Zudem kommt noch, dass meine Biotonne mit einmal kehren sofort voll ist und ich somit nicht die Möglichkeit habe andere Abfälle in ihr zu entsorgen. Die Nachbarn beschweren sich und verlangen, dass ich bei leichten Verschmutzungen (zB eine Hand voll Blätter) sofort zur Tat schreite...
8 Antworten
Was steht denn in deinem Mietvertrag. Sowas wird immer im Mietvertrag schriftlich geregelt. Wenn nichts darin steht, dass du irgendwas machen musst, dann ist die Stadtverwaltung dafür zuständig, wenn es sich um einen öffentlichen Weg oder Straße handelt. In der Regel ist nur ein kleines Stück direkt vor der Haustüre zu kehren, wenn überhaupt.
Hier hab was für dich, einen Auszug aus dem Gesetz:
Der Hausbesitzer ist verpflichtet, die Gehwege vor seinem Grundstück in einem begehbaren Zustand zu halten . Das trifft auch zu, wenn die Bäume am Straßenrand gar nicht ihm selbst, sondern der Stadt oder Gemeinde gehören. Denn die Kommunen übertragen die Kehrpflicht in der Regel den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.
Die haben es dann mit zweierlei Arten von Blättern zu tun. "Das Laub, das von den eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden", sagt Rasche. "Man kann es zum Beispiel kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden." Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum wird dagegen in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Deshalb genügt es, wenn die Eigentümer die Blätter der Gemeindebäume zu Haufen zusammenfegen, damit Straßenrinnen und Gullys nicht verstopfen.
Auch Fußgänger in der Verantwortung Allerdings muss der Hausbesitzer nicht ständig auf der Lauer liegen, ob der Wind wieder ein paar Blätter herunter geweht hat. Ein normaler Laubbefall ist nicht zu beanstanden. Handelt es sich aber um eine zentimeterstarke geschlossene Laubdecke oder große Laubhaufen, liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.
Die Fußgänger haben jedoch auch eine Verantwortung. Sie müssen im Herbst einfach damit rechnen, dass die Straßen und Bürgersteige nass und rutschig sind. So können nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main Passanten morgens früh um sieben Uhr noch nicht erwarten, dass die Bürgersteige vom Laub befreit sind. Wer zu dieser frühen Stunde bereits auf den Beinen ist, muss selbst darauf achten, auf glitschigem Laub nicht auszurutschen, urteilten die Richter. Üblicherweise liegt die vorgeschriebene Räumungszeit zwischen sieben und 20 Uhr.
Wohnungseigentümer brauchen nicht unbedingt selbst zu Rechen oder Laubsauger zu greifen. Sie können auch ihre Mieter verpflichten, im Herbst das Laub zu beseitigen und im Winter Schnee zu schippen. Allerdings muss das vorab im Mietvertrag geregelt werden. "Aber auch in diesem Fall bleibt der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet", so Rasche. Denn die Übertragung der Räum- und Streupflicht auf einen Dritten entbindet sie nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht. (dapd)
sehr schön!!!
Das ist de gängige Rechtslage zu solchen Vorgängen. Was hast du für Problem ? Das habe ich nicht erfunden, das ist Fakt, ich habe es lediglich kopiert und hier eingestellt.
naja, ein gesetz in dem sinne ist es nicht, aber immerhin ein urteilsspruch...
vllt könntest du den link kopieren, wo du das gefunden hast???
vielen dank!
Eines der umstrittensten Themen im Mietrecht ist die "Kehrwoche" - die übrigens nicht nur in Württemberg geregelt ist -. Sofern sich die Sauberhaltung nicht durch von der hausverwaltung eingesetzte Hausmeister entbindet, gehe ich davon aus, dass die Sauberhaltung der Mieter im Mietvertrag geregelt ist. Somit bist auch Du verpflichtet, den Dreck wegzukehren - unabhängig davon, ob Du nur am Wochenende Zeit hast. Zu 2: Der Grad der Verschmutzung ist relativ. Ich kenne buchstäbliche Drecksäue, die behaupten - obwohl das Zimmer wie bei einem Messie aussieht - es wäre sauber. Z 3: Wenn Du einen Verschmutzungsgrad nicht selber erkennst, dann darfst Du Dich gerne auf Deine Mitmieter verlassen. Zu 4: Nein, das kann Dir niemand zumuten. Die Hausverwaltung muss für einen Laubcontainer sorgen
Grüßle Bernd Stephanny
danke für deine ehrliche meinung / antwort.
dass der grad der verschmutzung relativ ist glaube ich dir gerne. in meinem speziellen fall geht es ja auch nur darum, dass sich schon menschen beschweren, wenn nur maximal 10 blätter auf dem gehsteig liegen. mir ging es nur darum, ob ich verpflichtet bin 24h am tag für "spiegelnde" gehflächen zu sorgen ...
Du musst dafür sorgen, dass der Gehweg unfallfrei zu nutzen ist - wenn diese Verpflichtung mietvertraglich vom Vermieter auf Dich übertragen worden ist.
Steht dazu nichts im Mietvertrag oder einer beidseitig einvernehmlich vereinbarten Hausordnung, ist aber immer der Hausbesitzer / Vermieter / Verwalter zuständig.
Wenn Du das nicht selbst machen kannst, musst Du dafür sorgen, dass es jemand für Dich macht.
Für die Entsorgung des Laubs ist aber der Vermieter zuständig - sprich ihn darauf an.
Passiert was, weil jemand ausrutscht, musst Du zahlen - ohne Wenn und Aber.
Du musst dafür sorgen, dass der Gehweg unfallfrei zu nutzen ist
das hört sich gut und auch logisch an... so handhabe ich das ja auch bisher. das heißt aber genauso gut, dass man wegen einer hand voll blätter nicht fegen muss, da hier ja auch keine verletzungsgefahr besteht...
Für die Entsorgung des Laubs ist aber der Vermieter zuständig - sprich ihn darauf an.
das werde ich tun
Grds. wäre Laufegen wie Winterdienst (Schneeschippen) vom Vermieter zu erledigen, der dies aber auf die Mieter umlegen darf - entweder persönlich oder als Betriebskosten einer Fremdfirma.
Bist du verpflichtet, hast du das zu erledigen. Nicht jedes frisch gefallenellene Blatt oder neuen Schneeschauer, aber eben die Verkehssicherungspflicht angemessen zu erfüllen. Dazu gint es komunale Richtinien. Aber im Zweifel haftest du bei einem Unfall durch Ausrutschen :-O
Kommst du dem als einzige nicht nach, wirst du abgemahnt und auf deine Kosten ein Hausmeisterdienst damit beauftragt.
Seit ihr alle im Haus der Meinung, das nicht erldigen zu wollen, beauftragt der Vermieter jemanden und legt das auf die Nebenkosten um.
G imager761
und wo erfahre ich diese komunalen richtlinien ???
Von der Kommune. Da gibt e beispielsweise Straßenreinigungssatzungen, die i.d.R. auch im Internet veröffentlicht werden.
Maßgeblich ist der Mietvertrag. Falls nicht eindeutig festgelegt, mal beim Mieterschutzbund nachfragen.
nee, also im mietvertrag steht schon drin, dass ich das machen muss (was ja auch kein problem darstellt). es ging ja nur darum, ob man jeden tag jedes einzelne blatt aufsammeln muss...