Lagerung von Brennholz im Keller eines Mehrfamilienhauses

3 Antworten

Grundsätzlich sollte man von der Lagerung brennbarer Stoffe - auch in Kellerräumen - Abstand nehmen, da hierfür entsprechende bauliche Sicherheiten unbedingt erforderlich sind. Diese vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen müssen von allen Nutzern ständig eingehalten werden. So ist eine Lagerung dieser Stoffen z. B. in Treppenräumen verboten. Wenn die Keller- oder Lagerräume nicht durch vom DIBt, Berlin, zugelassene und zulassungsgerecht eingebaute Brandschutztüren, z. B. mind. T 30-RS-Türen vom Treppenraum abgetrennt sind und diese immer geschlossen sind, ist eine solche Lagerhaltung auch in den Keller- bzw. Lagerräumen unzulässig. Entscheidend ist, bleibt der Treppenraum als 1. Flucht- und Rettungsweg vor Brand- oder Brandgasen geschützt und sicher, wenn es in einem Lagerraum brennet? Es entspricht der Erfahrung, daß in Keller- und Dachräumen die meisten Brände entstehen. Weiterhin muß geprüft werden, ob die Kellerräume zum Erdgeschoß und den oberen Geschossen z. B. durch Hausinstallationen (brennbare Abwasserrohre, Kabelkanäle, ungeschottete Kabelführungen oder ungesicherte Lüftungsrohre etc. pp.) feuerbeständig getrennt sind. Ein wichtiger Prüfpunkt ist das persönliche Verhalten der Hausbewohner. Frage: schließen die Kellernutzer immer die Kellerzugangstüren oder lassen sie sie bisweilen offen stehen (Benutzung eines Keiles zum Offenhalten der Kellertür ist eine strafbare Handlung! § 145 StGB. Meine Erfahrung ist, daß in diesen Bereichen viele Bausünden oder mangeles Einsehen bzw. Unbedarftheit bestehen. Es ist nicht die Frage ob, sondern wann ein Brand ausbricht! Wo Strom ist, besteht immer eine Brandgefahr! Daß es bisher in einem Haus nicht brannte, ist kein Beweis, sondern nur ein Glücksumstand, der jederzeit beendet sein kann! Zum Schluß: frage die zuständige Bauodnungsbehörde, die ggf. unter Hinzuziehung der Feuerwehr oder / und des Kaminkehrermeisters eine Feuerbeschau durchführt.

hallo,

ich möchte mich der frage anschließen.

was könnte eine brandversicherung dazu meinen:

ich habe vor (zuvor 3 jahre im freien gelagertes) gespaltenes brennholz im erdgeschoß einzulagern. die holzmenge wäre um die 25 ster.

es handelt sich um ein 3 geschoßiges einfamilienhaus (vorher war es eine scheune). das gesamte untere stockwerk beinhaltet lediglich heizung, werkstatt, sonstige lagerräumlichkeiten. die oberen stockwerke kann man durch 2 außentreppen erreichen. im haus gibt es keine treppe zum erdgeschoß, die geschoßdecken sind zum größten teil aus holz. das holz sitzt dann quasi in einer garage mit holztor, einem fenster und einer holztür, die an die werkstatt angrenzt.

ist das absolut verboten oder möglich, oder sogar ohne weiteres erlaubt?

wer was weiß, bitte antworten!!

Gruß Markus

Im Keller dauerts länger bis das Holz getrocknet ist. Ich würde Dir schon deshalb von einer Lagerung abraten.

hfueller 
Beitragsersteller
 03.08.2009, 15:21

Bewohne eine Penthouse-Wohnung und habe dadurch keine andere Möglichkeit, als das Brennholz im Keller einzulagern. Leider macht die Hausverwaltung Probleme wegen der "Brennlast". Deshalb meine Frage : Gibt es Vorschriften oder Bestimmungen, die das Einlagern von Brennholz regeln oder limiteren?

Mietnormade  03.08.2009, 15:26
@hfueller

Holz ist kein Gefahrengut :-)

Du darfst auch 1000 Möbel im Keller parken.