Brandschutz- Holztür zu den Kellerräumen erlaubt?

3 Antworten

darf er immer verlangen

es ist nicht euer haus, ihr könnt da nicht einfach dran rumbasteln

er braucht dafür gar keinen grund

Lupo09 
Beitragsersteller
 24.04.2013, 09:29

Das mit den basteln ist ja verständlich. Verwaltet wurde das Haus ehemals von einen Ehepaar. Die haben uns z.B. das fliesen des Kellerraums sowie eine Verschönerung erlaubt und auch gutgeheißen. Nun wird es von den Kindern verwaltet und die fangen bei allem und jeden an zu stenkern.

Aus baurechtlicher Sicht müssen Abstellräume von Treppenhäusern durch selbstschließende Türen in T-30 abgeschlossen sein. Es muss aber nicht jeder Kellerraum diese Türen erhalten, sondern nur die Tür zwischen Kellergang und Treppenhaus.

Lupo09 
Beitragsersteller
 24.04.2013, 13:12

Es besteht eine Treppe zum Keller. Vorher bestand allerdings zu den Kellerräumen überhaupt keine Tür. Nur natürlich die Kellerräume selbst haben Türen.

Der Keller ist vom Treppenhaus mit einer T 30-Türe abzutrennen.

Hinter der T 30-Türe zum Treppenhaus gibt es baurechtlch keine Vorschriften; außer der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (Maximal ein 200-Liter-Faß Heizöl.) im offenen Kellerbereich.

Heizöltanklagerungen , müssen auch im Keller in feuerbeständigen Räumen mit T 90-Türen sein.