Brandschutz- Holztür zu den Kellerräumen erlaubt?
Wir Wohnen in einem 4 Familienhaus. Auf der einen Seite mein Verwandter und ich. Unsere Kellerräume incl. Waschküche liegen ebenfalls auf einer Seite. Vor den Zugang zu den Kellern, den nur wir nutzen, haben wir eine Holztür- und Zarge eingebaut. Nach einer Besichtigung des Vermieters verlangt nun dieser, die Tür, aufgrund des Brandschutzes, auszubauen. Es würde der Versicherungsschutz erlöschen. Die Gaszähler befinden sich außerhalb unserer Kellerräume. Darf er das?
3 Antworten
darf er immer verlangen
es ist nicht euer haus, ihr könnt da nicht einfach dran rumbasteln
er braucht dafür gar keinen grund
Das mit den basteln ist ja verständlich. Verwaltet wurde das Haus ehemals von einen Ehepaar. Die haben uns z.B. das fliesen des Kellerraums sowie eine Verschönerung erlaubt und auch gutgeheißen. Nun wird es von den Kindern verwaltet und die fangen bei allem und jeden an zu stenkern.
Aus baurechtlicher Sicht müssen Abstellräume von Treppenhäusern durch selbstschließende Türen in T-30 abgeschlossen sein. Es muss aber nicht jeder Kellerraum diese Türen erhalten, sondern nur die Tür zwischen Kellergang und Treppenhaus.
Es besteht eine Treppe zum Keller. Vorher bestand allerdings zu den Kellerräumen überhaupt keine Tür. Nur natürlich die Kellerräume selbst haben Türen.
Der Keller ist vom Treppenhaus mit einer T 30-Türe abzutrennen.
Hinter der T 30-Türe zum Treppenhaus gibt es baurechtlch keine Vorschriften; außer der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (Maximal ein 200-Liter-Faß Heizöl.) im offenen Kellerbereich.
Heizöltanklagerungen , müssen auch im Keller in feuerbeständigen Räumen mit T 90-Türen sein.