Brandschutztür wird im Mehrfamilienhaus permanent offen gelassen
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
in unserem Mehrfamilienhaus gibt es auf dem Flur, von dem aus die Wohnungen abgehen, eine Brandschutztür. Diese wird von einem Bewohner permanent "ausgehakt" - aus Bequemlickeit oder was auch immer - sodass sie nach dem Durchgehen nicht mehr selbstständig schließen kann und somit immer offen steht.
Ich habe nunmehr über 30 Mal diese Brandschutztür wieder "eingehakt" weil ich zum einen den Brandschutz gewährleistet haben möchte wenn schon solche Türen vorhanden sind und zum anderen denjenigen Bewohner - welchen ich leider nie auf "frischer Tat" erwischt habe endlich dazu bewegen will diese Tür nicht permanent zweck zu entfremden.
Gibt es eine Gesetzesgrundlage auf welche ich mich berufen kann? Wenn ja, welche? Bzw. welche Möglichkeiten habe ich noch meinen Anspruch auf Sicherheit durchzusetzen?
Ich fühle mich dadurch erheblich schikaniert...
Liebe Grüße
Tobi
4 Antworten
Brandschutztüren dienen zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer- und Rauch. Die Erfordernis ist in den Länderbauordnungen (LBO) aber auch bereits in der Musterbauordnung (MBO) und in anderen Gesetzen und Rechtsverodnungen geregelt. Auch die Bauaufsichtsbehörden können per Bescheid als Ersatzmaßnahme solche Türe fordern, wenn am Bauwerk selbst von den Regeln der Technik (LBO)abgewichen werden soll oder wurde.
Brandschutztüren können während der Arbeitszeit offen bleiben, wenn sie für diese Fälle zugelassene technische Einrichtungen (Brandmelder - Brandmeldeanlage) haben, die im Bedarfsfall die Türen selbsttätig schließen.
Wenn jemand absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder andere Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder 304 mit Strafe bedroht ist. § 145 (2) StGB
Zu diesen Straftaten gehört z. B. bereits der Keil, der das Schließen einer Brandschutztüre verhindert.
Für die Verfolgung einer solchen Straftat, des Außerbetriebsetzens einer Brandschutztüre, ist die Staatanwaltschaft (Polizei = Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft)zuständig.
Ich würde vorschlagen, bring zuerst an der Türe beidseitig Hinweisaufkleber an, die die Türe als Sicherheitstüre (Brandschutztüre) kennzeichnen. Z.B. "Brandschutztüre immer geschlossen halten! und / oder "Schließbereich der Brandschutztüre von allen Gegenständen freihalten!". Diese Aufkleber gibt es im Fachhandel oder bei den Brandversicherungen.
Wenn das alles nichts nützt, erstatte Strafanzeige bei der Polizei gemäß Verstoß gegen § 145 StGB.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine zugelassene Feststellanlage zu installieren. Aber die kostet natürlich Geld und muss regelmäßig gewartet werden. Dafür kann die Tür dann aber auch dauerhaft offen stehen. Bei Rauch schließt sich die Tür dann automatisch. Siehe auch Richtlinie über Feststellanlagen.
Ich habe da auch noch mal eine Frage zu. Ich wohne auch in einem sehr großen Mietshaus und auch bei uns gibt es so eine Brandschutztür. Ich sehe ein, dass es, aus den schon genannten Gründen, keine Wiederrede zur geöffneten Tür gibt. Bei uns ist es jedoch des öffteren so, dass sich sehr starke und penetrante Gerüche im Flur festsetzten und ich unter Aufsicht die Brandschutztür öffne. darf ich das denn gar nicht????
Lieben Gruß, Kathy
hänge erstmal einen Aushang an die Tür, schön groß sichtbar, denn est ist vermutlich so ein ignoranter Trottel der nicht weiß das es eine Brandschutztüre ist
ja in dem Fall hilft nur eins; Abschließen und Schlüssel wegschmeißen :-), aber ein Schreiben an alle Haushalte bringt in etwa sowviel wie ein Werbeflyer - nix. Wenn da so nen etwas dramatisch gestyltes Plakat dirtemang an der Tür babbd, fällt es a: jedem Trottel auf - b: konfrientiert es ihm direkt am Ort des Geschehens und ist c: ständig präsent.
mir wird da wohl auch nichts anderes übrig bleiben.. ist auch nur eine frage der ezit bis ich denjenigen mal antreffe ;)
naja, vom vermieter kam vor ca. 2 monaten schon ein schreiben an alle haushalte in dem er auf die brandschutztüren aufmerksam gemacht hat - und dass diese geschlossen zu sein haben...
also nicht nur ignorant sondern noch analphabet.. somit ist nen schild wohl auch sinnlos ;)