Darf man Verpackungen im Keller lagern?
Bin umgezogen und habe jetzt Verpackungen die man nicht einfach so wegwerfen kann (vom Fernseher, Computer, Laptop,...) darf ich die im Keller der Mietwohnung lagern oder verstößt das gegen irgendwelche Brandschutz Regelungen?
6 Antworten
Prinzipiell kannst Du auf Dachböden oder in Kellern alles lagern, was zum sogenannten Wohngebrauch gehört. Das sind auch ausrangierte und defekte Dinge wie ein defekter Computer oder das ausrangierte Sofa. Nicht erlaubt sind in aller Regel gewerbliche Güter und Dinge, für die bestimmte Auflagen gelten (Gefahrgüter wie Gas, Benzin, Munition (Jäger, Sportschütze) usw. nur in Klein(st)mengen und ggfs. in bestimmten Behältnissen, ggfs. gelten hier auch noch weitere Vorschriften).
Prinzipiell kann der Vermieter die Nutzung derKeller- und Dachbodenräume aber noch durch den Mietvertrag oder die Hausordnung weiter einschränken.
Natürlich kann der Vermieter den Mieter dazu auffordern, den Keller zu reinigen bzw. aufzuräumen wenn er aufgrund der Vermüllung eine Gefahr für die Allgemeinheit (Ungeziefer) oder eine Gefährdung seines Besitzes befürchtet. Und in letzter Instanz kann er den Kellerraum natürlich auch kündigen, womit der Mieter dann verpflichtet ist, den Keller zum Kündigungsdatum komplett zu räumen).
Darf man lagern.
Ja, darfst du. Dagegen Kraftstoffe, Gasflaschen etc. nicht. Mach den Keller blickdicht, das ist erlaubt und nicht verboten. Sonst kommt noch jemand auf die Idee, dich anzuschwärzen weg. der Kartons und angeblicher Gefährdung des Brandschutzes .
Im Mieterkeller kannst Du lagern was Du willst, wenn es nicht illegal ist (Treibstoff, Propangas, Munition). In den allgemein zugänglichen Kellerräumen darfst Du nichts lagern.
Dagegen gibt es kein Gesetz