Sind selbstschließende Wohnungstüren in Mehrfamilienhäusern Vorschrift?
Wir sind Eigentümer einer Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bayern. Unserer Nachbarin hat man nun an die Wohnungstür einen "Türschließer" angebaut. Die Begründung dieser Maßnahme war, dass dies die Brandschutzverordnung vorschreibt, d.h. die Wohnungstüren müssen selbstschließend sein. Mir ist nur bekannt, dass Wohnungstüren "dichtschließend" sein müssen, damit der Brandschutz gegeben ist. Für Auskünfte wären wir sehr dankbar.
7 Antworten
Vollwandig und dichtschließend ist richtig. Kenn ich auch nur so. Selbstschließend nur, wenn Gefahr besteht, dass durch offenstehende Türen die Brandabschnitte und Fluchtwege beeinträchtigt sind. Und wer lässt schon dauerhaft die Wohnungstüre offen stehen? Es könnten aber erhöhte Auflagen nach einem Brandschutzgutachten erforderlich sein bei besonderer Nutzung oder bei besonderer Brandgefahr. Kann mir aber nicht vorstellen, dass dann ein Türschließer für Wohnungstüren was bringt. Bitmap hat recht, aber lasst Euch ein evtl. Brandschutzgutachten zeigen. Die Brandschutzverordnung sieht das auch meines Wissens nach nicht vor.
DH & Ko.!
Meines Wissens sind Selbstschließende Türen bei Brandschutztüren Pflicht zum Beispiel an Tiefgaragen. Aber an Wohnungen währe mir das neu und ich sehe auch nicht wirklich einen Sinn darin.
Ps.: Eine Umfrage wer eine Selbstschließende Wohnungstür hat währe interessant. Meine ist es nicht!
Und wer ist ''man''? Lasst euch doch diese Brandschutzverordnung zeigen.
Die Baufirma, welche die Wohnungen und das Gemeinschaftseigentum saniert. Na ja, ich glaube wir sind die Einzigen, die eine selbstschließende Wohnungstür gesehen haben. Für mich macht dies auch keinen Sinn und ich war über so eine Unsinnigkeit derart verwundert, dass ich dachte, hier hat schon jemand Erfahrungen mit einer neuen "Gesetzeserfindung" gemacht. Mich würd es nicht wundern. Ich werde mich zur Sicherheit auf dem Bauamt erkundigen
DH
das regelt die jeweilige landesbauordnung...
und dort ist z.b. in der BayBO art. 33 notwendige treppenräume unter punkt (6) 3. gefordert: öffmnung müssen mindestens "vollwandig, dicht und selbstschließend " sein...
also eindeutig selbstschließend !!!
mfg 3franken
Ich wohne bei einer größeren Wohnungsbaugesellschaft zur Miete. Bei uns wurden vor nicht allzu langer Zeit neue Wohnungstüren eingebaut. Und die sind nicht selbstschließend. Wenn es so ein Gesetz gäbe, hätten die es bestimmt berücksichtigt. Unsere Haustür ist allerdings selbstschließend. Und ich kenne niemanden, der eine selbstschließende Wohnungstür hat!
DH.
Eine Selbstschließende Haustür wird aber nicht aus Brandschutzgründen angebracht sondern um ungebetenen Gästen den Zutritt zu erschweren.