Ist es erlaubt, in Mehrfamilienhäusern die Zwischentüren zu Kellergängen abzuschließen?
In unserem Haus gibt es im Kellergeschoss Zwischentüren zwischen Treppenhaus und den Kellergängen, von denen aus jeder Mieter seinen Keller erreichen kann. Darf man im Sinne des Brandschutzes diese Zwischentüren abgeschlossen halten?
6 Antworten
Bei uns im Haus sind auch sämtliche Gang - und Kellertüren abgeschlossen, weil jeder Panik hat irgendwer könnte was klauen. Man kommt ja eh nicht ins Haus wenn man keinen Schlüssel hat, da können die Zwischentüren auch offen bleiben.
Ganz zu schweigen davon das man bei einem Feuer erst 5 Türen aufschließen muss, bevor man draussen ist. Echt super!
Verboten ist das Abschließen leider nicht soweit ich weiß.
Abgeschlossen (mit Schlüssel) ist der Brandschutz auch nicht besser. Dafür ist bei entsprechender Ausstattung nur entscheidend, ob die Tür verschlossen ist (= nicht aufsteht).
Die Feuerwehr empfiehlt sogar, die Brandschutztüren verschlossen zu halten, mit der Begründung "was ein guter Schutz gegen Diebstahl ist, hilft auch gegen Brandstiftung".
Ich finde jetzt leider nur was aus dem Kreis Gütersloh, aber vielleicht kann Dir Deine örtliche Feuerwehr etwas äquivalentes geben: http://www2.kreis-guetersloh.de/kreisfeuerwehrverband/medien/Brandschutz.pdf. Darin steht "Kellertüren sollten feuerhemmend, selbstschließend und verschlossen sein".
Geschlossen- Ja
Abgeschlossen - Nein
Warum nicht abgeschlossen? Wegen Fluchtweg? Dieser Gang ist als Fluchtweg nicht nutzbar. Und geschlossen waren die Türen, trotzdem hat der Feuerteufel zugeschlagen.
Brandschutz und Fluchtwege sind zweierlei.
Durch das Geschlossenhalten der Türen (sofern als Brandschutztüren ausgeführt und entsprechend deklariert) verhindert man die Aubreitung eines evtl. Brandes.
Es muss also keine Fluchttür sein, sondern wird nur zur Verhinderung des Übergreifens des Feuers auf andere Gebäudeteile geschlossen gehalten.
Das Abschließen von außen verhindert das Eindringen von "Feuerteufeln", weshalb dies somit natürlich von Vorteil ist. Von innen her sollte die Tür aber ohne Schlüssel zu öffnen sein.
Stell dir vor, es brennt und du brichst aus Versehen / vor lauter Panik den Schlüssel im Schloss ab - was dann?
Man muss eben jederzeit aus geschlossenen Räumen fliehen können, ein Keller würde sonst schnell zur Falle werden. Man könnte von aussen einen Knauf und von innen her einen Türgriff montieren, dann wäre das Problem keines mehr...
Hilft das weiter? Was sagt der Vermieter dazu?
Sollte man auch für den Diebstahlschutz machen. Bei meinen Schwiegereltern ist es genauso wie du beschreibst, die haben die Tür auch verschlossen. Ob diese Tür allerdings als Brandschutz dient kann ich nicht sagen, es müsste dann eine spezielle Brandschutztür sein.
Es ist keine spezielle Brandschutztür. Die liegt am Ende des einen Kellerganges und ist ständig verschlossen. Da keiner von uns Mietern hierfür einen Schlüssel hat, fällt diese als Nutzung für den eventuellen Fluchtweg aus.
Genau darum geht es, um Brandstiftung. Sind vorige Woche 2x Opfer von Brandstiftung geworden und fragen uns genau deshalb, ob wir die Zwischentüren zum Keller als zusätzlichen Schutz abschließen dürfen.