Ist eine Personalumkleide ein Aufenthaltsraum
Im Sinne des Brandschutzes, stelle ich mir die Frage, ob eine Personalumkleide, Toilette, Umkleideraum und Dusche bereits ein Aufenthaltsraum darstellen oder nicht. Denn wenn es ein Aufenthaltsraum ist müssen im Keller zwei Fluchtwege sein, wir haben aber nur einen, muss ein zweiter angelegt werden oder gilt eine Personalumkleide nicht als Aufenthaltsraum.
1 Antwort
Umkleideräume auch als Aufenthaltsräume zu behandeln liegt an der vorgesehen Ausstattung des Raumes. Ein Kellerraum zur Ausgabe von Schreibmittteln wird kein Aufnethaltsraum auch wenn sich der "Bleistiftausgeber" lägere Zweit in diesem Kellerraum aufhält. Auch ein Hobbyraum ist kein Aufenthaltsraum, da er nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen dient und nur zeitweilig genutzt werden kann / wird. Also Hände weg von "wohnlichen" Einrichtungsgegenständen in Umkleideräumen,wie: Kaffee-Maschinen, Radio, Fernseher, Polstermöbel etc. pp. Wird ein Umkleideraum zum Raum mit Aufenthaltseinrichtungen ausgestattet / umgenutzt, wird auch ein Umkleiderraum ein Aufenthaltsraum mit allen Konzequenzen. Zuständig für diese Fragebeantwortung ist die zuständige Bauordnungsbehörde der Kreisverwaltung.