Brandschutz Strom Verteilerkasten aus Holz - Altbau
Hallo, ich wohne zu Miete in einem Altbau. Der Strom Verteilerkasten ist im Treppenhaus 3 OG in einem Holzkasten. Dazu kommt auch noch das im Gestalten Treppenhaus alles aus Holz ist. Also Treppe Aufgang zu Bühne Türen USW. Warum ich mir sogen mache ist das der Kästen auch noch auf der anderen Seite meiner Wohnzimmerwand hängt und ich immer ein Summen und Brummen höre. Meine Frage: Ist das so richtig ... Wie sind die Brandschutz Vorschriften und gelten Sonderregelungen im Altbau?
Vielen Dank
4 Antworten
Strom-Verteilerkästen gehören grudsätzlich nicht in Flucht- und Rettungswege, wie in ein Treppenhaus!. Wenn sie doch einem F+R-Weg angebracht werden müssen, sind sie mindestens mit einer Feuerschutztüre - F 30 - zu sichern. Zusatz: In ein Treppenhaus düfen nur die Anlagen / Sachen eingebracht werden, die zur Nutzung des Treppenhauses gehören. Licht-, Klingel- und Türfernsehleitung. Die Wände sind entweder zu streichen oder können auch mit dünnen Tapeten versehen werden. Holzwände gehören nicht dazu! Das Abstellen von Schuhen, Blumen, Kleinmöbeln etc. ist eine gedankenlose, sträfliche Unsitte und im Fall der Not eine lebensbedrohliche Gefahr. Man muß immer daran denken, daß die Treppenhaubeleuchtung ausgefallen sein kann und der Treppenraum zusätzlich verqualmt ist. Erst in der letzten Woche gab es drei Tote in einem Treppenhaus in Hamburg!
Das entspricht in keiner Weise den heutigen Vorschriften. Aber leider ist es so, das es eine dauernde Betriebserlaubnis für alte Anlagen gibt. Und es auch keine Plicht zur Anpassung an neue Vorschriften gibt. Also ist der Betrieb solcher Altanlagen durchaus legal. Da bleibt nur ein Gespräch mit dem Vermieter. Ob er nicht freiwillig die Anlage erneuern lassen will.
Mit deinen Themen (Brandschutz und Stromkasten) wirst du hier kaum die Fachleute finden, ich habe mir daher mal erlaubt zu ergänzen.
Zunächst ist dein Vermieter mal für die Sicherheit zuständig. Im Bereich der VDE wird es dazu vermutlich einige Vorschriften geben. Die können von vorgeschrieben Wartungs- und Prüfungsfestlegungen gehen bis hin zu "welche Installationsart ist noch zulässig" gehen. Alles aber ein Fall für eine Elektrofachkraft, da ist der normale Brandschützer leider überfragt.
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