KV will auf einmal gemeinsames sorgerecht?
Hallo habe eine frage und zwar bin ich in der 39 ssw. Der kv wollte von anfang an nichts wissen davon aber seit ich nun ausgezogen bin will er auf einmal wenn das baby da ist das gemeinsame sorgerecht. Muss ich das bestätigen oder kann ich klipp und klar nein sagen? Möchte nicht das er das sorgerecht bekommt. Er darf sein kind gerne sehen usw . werde es ihm nicht verbieten aber sorgerecht?
9 Antworten
Ich würde dir ganz stark empfehlen dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen!
Zum Glück sind die Gesetze heute so, dass es beiden Eltern zusteht, egal ob Mutti das will oder nicht. Das Kind ist nicht Muttis Eigentum, der Vater hat genau so Rechte und Pflichten.
Zunächst kann der Vater das GSR beim Jugendamt beantragen wo du dann die Wahl hast ob du dem zustimmst. Dies würde ich dir auch empfehle, da es manchmal schon ein schlechtes Licht auf dich wirft, wenn du es nicht tust, da man davon ausgeht, dass das GSR am ehesten dem Kindeswohle entspricht. (Dies ist übrigens kostenlos oder kostet maximal 30€).
Solltest du dort aber nicht zustimmen stellt der Vater einfach einen Antrag beim Familiengericht. Dort kommt es dann in einem schriftlichen Eilverfahren. Du bekommst Post und hast dann maximal 6 Wochen Zeit schriftlich dagegen zu argumentieren. Dabei zählen aber nur Gründe, die dem Kindeswohl schaden (also wenn er es z.B. das Kind schlagen würde). Gründe wie: wir verstehen uns nicht mehr, er wollte das Kind am Anfang gar nicht, wir streiten uns, ich kann das auch alleine usw zählen alle nicht! Der Vater bekommt dann gegen deinen Willen das GSR zugesprochen! Und jetzt der Harken an der Sache: das ganze kostet sehr sehr viel! Im Internet steht meistens was von mindestens 3.000 Euro. Von den Kosten wirst du dann die Hälfte tragen müssen!
Also warum nicht gleich beim Jugendamt zustimmen, wenn der Vater es eh bekommt, dadurch zeigen, dass man eine gute Mutter ist und Geld sparen.
Ich glaube du musst lernen, dass ihr trotzdem beide Eltern bleibt, auch wenn er vielleicht kein guter Partner war und du noch sehr verletzt bist... Streitet euch nicht um das Kind - dem Kinde zu liebe!!
Alles Gute Euch! Und noch eine schöne Restschwangerschaft und hoffentlich leichte Geburt!
Weiß ja nicht wie ihr auseinander gegangen seid aber wenn es geht red mit ihm und sag ihm Umgang und so zu das ihr das im dinne des Kindes handhaben werdet aber gemeinsames sorgerecht du nicht möchtest...
Du hast ihn angezeigt und einen Nachweis, dass er tatsächlich geschlagen hat?
Blaue Flecke, photographisch festgehalten?
auch das spielt beim sorgerecht keine rolle
na dann ist deine frage ja schon beantwortet. kümmern kann er sich auch ohne sorgerecht. drück dir die Daumen das alles gut geht. sprich am besten auch mit dem Jugendamt und halt dich an die aussage dass er das kind sehen darf...
sind auseinander gegangen weil er mich psychisch kaputt gemacht hat er hat mich jeden tag zur sau gemacht und ich solle doch den unfall abtreiben das es bei mir keine zukunft hätte und er kein kind mit mir haben will lieber mit einer besseren...habe einen neuen freund inzwischen. wohne ich auch bei ihm und jetzt kommt er wieder an und sagt ja es ist ja sein kind jetzt MUSS er sich ja wohl oder übel darum kümmern aber bezeichnet unseren sohn immernoch als unfall....
solange er das kindeswohl nicht massiv gefährdet und das auch nachgewiesenw erden kann wird er das gemeinsame sorgerecht auf antrag bekommen
Lese doch mal die Frage durch und beachte den Trennungsgrund. Du fährst immer nur auf einem Gleis unter Nichtbeachtung der Umstände bzw. Gründe. Hier für Deine Erkenntnis:
sind auseinander gegangen weil er mich psychisch kaputt gemacht hat er hat mich jeden tag zur sau gemacht und ich solle doch den unfall abtreiben das es bei mir keine zukunft hätte und er kein kind mit mir haben will lieber mit einer besseren...
Dieser Trennungsgrund ist für die elterliche Sorge ganz egal.
Das Kind ist da, ist seines. Damit steht ihm die gemeinsame Sorge zu.
Fertig.
Das er lieber ein Kind mit einer anderen hätte, das kann ihm nun wirklich niemand verübeln.
er darf sein kind nicht sehen, er hat das recht dazu. er darf nicht das sorgerecht bekommen, er hat ein recht darauf. verbieten kannst du ihm nichts.
es ist ganz normal das er gsr möchte und wenn du es mit ihm nicht gemeinsam erklärst, dann wird er es zügig einklagen. da du keine gründe nennen kannst die dagegen sprechen, schwerer missbrauch des kindes oder schwere misshandlung, wird er gsr auch bekommen. kosten trägst du dann, da du das verfahren verursacht hast.
er muss ja auch nicht einverstanden sein, dass kind bei dir aufwächst. genauso gut kann er dir erlauben das kind dann nach der geburt ab und an zum umgang zu sehen.
Beide Elternteile haben das Sorgerecht.
Nur, wenn du Beweise anführst, dass der KV bei einem gemeinsamen Sorgerecht das Wohl des Kindes gefährdet (Drogenkonsum, Gewaltanwendung), kannst du gerichtlich mit Anwaltsbeistand gegen das gemeinsame Sorgerecht vorgehen. LG
reicht das denn schon?
Gehe zum Anwalt. Wenn du kein Geld hast, lasse dir vom Amt einen Beratungshilfeschein aushändigen, mit dem du dich kostenlos beim Anwalt beraten lassen kannst.
den gang kann sie sich sparen. der wird ihr auch nix anderes sagen, als das sie beim jugendamt kostengünstiger weg kommt.
drogen nimmt er. er raucht gelegentlich gras.
das reicht da auch nicht aus. dann müste auch allen müttern die mal gras rauchen das sorgerecht entzogen werden. da wären die heime voll von kindern.
Nein.
Lieber Himmel, selbst Eltern auf Heroin oder Methadon dürfen Umgang mit ihren KIndern haben.
Du mußt natürlich nicht zustimmen.
Aber - wenn er vor Gericht geht, wird er die gemeinsame Sorge bekommen. Zwingend.
Die gibt hier in D aber nicht viel her.
Alltag bestimmt immer derjenige, bei dem sich das Kind im Augenblick aufhält.
Allenfalls für Schulwechsel, Kontoeröffnungen, Umzüge (aber nicht innerhalb der gleichen Stadt/Gemeinde), Religionszugehörigkeit, geplante OPs brauchst Du sein Einverständnis.
§ 1687Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in
Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung
ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei
dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf
Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die
Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen
Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in
der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer
abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange
sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer
gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat
dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der
tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4
einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist.
Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist
und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder
eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen
Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.
habe einen brief vom krankenhaus noch weil er mir in der 20 ssw in den bauch geschlagen hat.