Gründe für kein Gemeinsamessorgerecht?
Hallo. Meine Frage ist, welche Gründe gibt es um kein Gemeinsames Sorgerecht zu haben? Die Mutter hat das Sorgerecht, der Vater hat von der Mutter aus freies Umgangsrecht, jedoch will er jetzt das gemeinsame Sorgerecht, obwohl er sehr weit weg wohnt. Auch die Erziehungsmethoden sind komplett unterschiedlich. Das Kind ist das absolute Mama-Kind.
Danke schon einmal im Voraus für die Antworten!
7 Antworten
es gibt keine gründe gegen gemeinsames sorgerecht. der vater hat einfach ein recht darauf und das hat auch überhaupt nichts mit seinen erziehungsmethoden zu tun. es ist selbstverständlich das er das hat, egal wo er lebt. sorgt einfach dafür das die eltern auf augenhöhe stehen zusammen.
etnweder wird es mit der mutter gemeinsam im jugendamt erklärt oder er holt es sich gerichtlich ein.
ob das kind ein mama-kind ist spielt dabei keine rolle und kann sich in nächster zeit noch immer ändern. unter umständen will das kind in zwei jahren oder später komplett zum vater ziehen und auch das wäre völlig normal.
grund gegen gemeinsames sorgerecht sind schwerste misshandlung und schwerster sexueller missbrauch. andere gründe ergeben sich nicht.
zudem sind es nur drei unterschriften im leben des kindes die gsr involvieren:
- bankgeschäfte: kontoeröffnung oder sparbucheröffnung z.b.
- nicht-lebensnotwendige op
- anmeldung weiterführende schule oder ausbildungsvertrag
für alles andere bedarf es keiner unterschrift des vaters, da hier der betreuende elternteil alles im rahmen der alleinigen alltagssorge entscheidet. selbst für personalausweis oder reisepass bedarf es keiner unterschrift des anderen elternteils.
Der Vater müßte das Kind mißhandeln oder mißbrauchen um die gemeinsame Sorge nicht zu erhalten.
Er muß auch mit gemeinsamen Sorgerecht nicht für alles befragt werden.
Er darf jetzt schon alleine in seinem Umgang den Alltag bestimmen, mit gemeinsamer Sorge ist es nur wenig mehr.
Da brauchst Du seine Unterschrift für Kontoeröffnungen, Schulwechsel, Religionszugehörigkeit, Psychotherapien und und OPs außer Not-OPs.
§ 1687 Bürgerliches Gesetzbuch.Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur
vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten,
deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr
gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.
Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen
Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich
aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten
des täglichen Lebens.
in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.
sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat
dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der
tatsächlichen Betreuung. 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann
die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder
ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend
Wenn das Kind das absolute Mamakind ist, dann wird es Zeit, dass da ein Papa ins Leben des Kindes tritt.
der Vater hat von der Mutter aus freies Umgangsrecht,
So wie der SAtz formuliert ist, klingt das so, als ob die Mutter dem Vater ihres Mamakindes - also ihrem Besitz - den Umgang gnädig erlaubt.
Dem ist nicht so! Die Mutter hat das weder zu erlauben noch zu verbieten. Das Kind ist nicht ihr Eigentum.
es klang halt anders. Und oft schleicht sich der verborgene Wunsch dann doch in die Formulierung mit rein.
Aber egal: der Vater wird das gem. Sorgerrecht bekommen. Da kannst du dich auf den Kopf stellen...
Also ohne rechtliche Gewähr.
Der Vater unseres Sohnes hat das gemeinsame Sorgerecht vom Familiengericht nicht bekommen (Termin war im Mai 2017) Begründung war das wir keine gemeinsame Kommunikation haben. Auch das Jugendamt hat nach Gesprächen mit jedem einzeln und auch gemeinsam gegen ein gemeinsames Sorgerecht wegen fehlender Kommunikation geraten. Sie sagten es sei unwahrscheinlich das wir in der Lage wären gemeinsam eine Entscheidung zu treffen, da wir nicht kommunizieren können.
Unser Sohn lebt bei mir und weil wir zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren, bekam ich das alleinige Sorgerecht. Der KV hat regelmäßigen Umgang mit seinem Sohn und ich persönlich finde die Beziehung der beiden wunderbar. Jedoch haben wir unterschiedliche Auffassungen was Erziehung angeht und persönlich enorme Probleme miteinander.
Wir kommunizieren einfach nicht, ich weiß nicht genau wann das aufgehört hat, es war einfach so. Wir haben es noch ein paar mal versucht, aber das ging in die Hose und verlief wieder im Sand. Er bekommt die Schulnoten, Arzttermine, Zeugnisse und alles wichtige per Nachricht von mir gesendet. Aber mir antwortet er nicht oder sehr gekürzt.
Da unser Sohn aber ein Handy besitzt können die beiden ungehemmt telefonieren und sich auch ohne größere Einschränkungen treffen, ich mache mit unserem Sohn nur die Zeiten aus wann er zurück kommt und möchte natürlich informiert werden wenn sie was ausmachen. Es gab vor Jahren schon eine Regelung ich glaube recht klassisch den zwei Wochen Rhythmus, jedoch haben wir uns daran nie wirklich gehalten. Wir haben immer untereinander die Zeiten geregelt. Jetzt da er 13 ist, kann er das größtenteils selbst.
Aber trotz der guten Beziehung der beiden, gab es kein gemeinsames Sorgerecht.
Da das Sorgerecht die komplette Lebensführung und Zukunftsgestaltung des Kindes umfasst, kann man ohne die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter noch nicht einmal ein Sparbuch für das Kind eröffnen. Bei ständigen widerstreitenden Interessen ist es deshalb sinnvoll, dass nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, da sonst das Beibehalten des gemeinsamen Sorgerechts nicht dem Kindeswohl entsprechen würde.
Du könntest gar nichts ohne den Vater entscheiden. Selbst wenn eine Operation notwendig werden würde, brauchst du auch die Unterschrift des Vaters.
Was nützt es den Vater überall mit reden zu können, wir z.b. In welche Kita das kind kommt , wenn er wahrscheinlich niemals die Kita von innen sehen wird.
Wenn der Vater zu weit weg wohnt, wird es das ganze Leben rund um die Erziehung für dich eindeutig unnötig schwer gemacht
Du könntest gar nichts ohne den Vater entscheiden.
So ein Quatsch. Dinge, die das alltägliche Leben betreffen, kann die- oder derjenige entscheiden, bei dem das Kind lebt.
Bei ständig widerstreitenden Interessen wäre es für das Kindeswohl gut, wenn die Eltern aufhören würden, das Kind als Waffe gegen den jeweils anderen zu benutzen!
Ja, sie kann alleine entscheiden, was das Kind zu essen bekommt.
Aber nicht, ob das Kind geimpft wird usw.
Impfungen gehören ebenfalls zu den alltäglichen Angelegenheiten, die die Mutter alleine bestimmt.
Der Vater muß nur bei Dingen mit langfristigen Auswirkungen gefragt werden.
der betreuende elternteil entscheidet 99% der dinge des kindes allein.
vater entscheidet mit bei taufe, bankgeschäften, weiterführende schule oder ausbildung.
alles andere wie impfungen, pass oder perso, ummeldungen etc entscheidet die km - das sind dinge des tgl. lebens. selbst bankgeschäfte kann die km vor dem gsr noch in die eigene hand nehmen, indem sie einfach die finanzen über ihren namen laufen lässt. soviele vorteile haben kinderkonten heute nicht mehr, dass man es nicht mit anderen dingen ausgleichen könnte.
Nein, die gemeisame Sorge ist nicht dazu geeignet, den Partner zu terrorisieren.
Für Alltagsentscheidungen ist immer der Elternteil zuständig, bei dem sich das Kind aktuell aufhält.
Sie kann so gut wie alles ohne den Vater entscheiden.
Wenn man die rechtliche Situation in D so wenig kennt, wie Du, sollte man sich echt geschlossen halten.
Seit 2013 zählen solche Gründe nicht mehr.
so war das gar nicht gemeint ;p Es war damit gemeint, dass der Vater immer zu ihm kann, egal wann er will und das Kind ihn auch sehen will, wann er will ;p