Gemeinsamer Sorgerecht, ich darf nicht mit den Kindern ins Ausland Urlaub machen(Ex-Frau sagt nein)
Meine Ex-Frau und Ich haben das Gemeinsamer Sorgerecht. Sie geht mit den Kindern mehrmals im Jahr ins Ausland Urlaub zu machen ohne meine Erlaubnis. Laut meine Ex-Frau darf ich nicht mit den Kindern ins Ausland Urlaub machen. Ich möchte wissen was kann ich tun ohne das ich zuerst vor Gericht gehen muss.
9 Antworten
Mein exmann und ich haben auch das gemeinsame sORGERECHT::JEDES JAHR IN DEN SOMMERFERIEN darf meine tochter auch mit ihrem Papa im ausland urlaub machen...der richter vom Amtsgericht sieht das genauso wenn das Kind das auch möchte....es gibt keinen grund deiner exfrau das du nicht das gleiche recht hast....Wenn sie das nicht glaubt schreibe dem Familiengericht und schildere deine situiation genauso hast du ja auch mit sprache recht bei einem schulwechsel,und allem was im leben deiner Tochter von bedeutung ist..
was du während deines urlaubs/umgangs mit dem kind machst, geht die ex garnix an. du könntest ihr zum nächsten urlaub schrifltich und per einschreiben zukommen lassen wann du fährst u., wohin und forderst bspweise vier wochen vorher den pass des kindes an. ansonsten wrist du auslandsurlaub im rahmen einer umgangserweiterung einklagen müssen. den wirst du auch bekommen. sprich dich mit deinem anwalt ab.
Urlaub zu machen ist auf jeden Fall gestattet ohne daß sie Dich fragen muß.
Wenn Deine Frau ins auswandern wollte, dann müßtest Du Dein Einverständnis geben bei gemeinsamem Sorgerecht.
Nach der Antwort von syringa ist Deine Antwort wohl nicht richtig.
Ich werde mich demnächst im Detail äußern.Den ersten Prozess habe ich per Vergleich vor dem LG Langenfeld quasi wieder verloren. Meine Ex hat den Pass plus Unterschrift angefordert. Ich habe Ihr sowohl die Einveständniserklärung geschickt als auch eine Kopie meines Passes (Achtung eigentlich verboten!) Der Pass war mit der Notiz: "Mutter fährt von 12 Vaterwochenenden bereits das 6x mal in Urlaub" als Kopie kenntlich gemacht. Zuvor habe ich die Mutter 8x gebeten meinen Pass zu Fotografieren (Umgangangspflegerin und andere Zeugen anwesend) Es hat nichts geholfen. Nächste Instanz OLG Düsseldorf...
Bist du denn Ausländer? Versteh mich nicht falsch - ich frag nur, könnte denn eventuell bei dir der Verdacht bestehen, dass du die Kinder mitnehmen und nicht mehr heimlassen würdest?