Kindsvater verbietet Umzug
Moin moin,
Folgendes Problem, meine Partnerin, ihr Kind und ich möchten gern zusammen ziehen.
Der Vater ihres Kindes (4 Jahre, gemeinsames Sorgerecht) verbietet dies. Problem ist jetzt, ihre Wohnung ist zum 31.07.2014 gekündigt.
Muss dazu sagen, der Umzug findet innerhalb von 50m statt, von einer kleinen 2-Zimmer Dachgeschosswohnung in ein Einfamilienhaus.
Kann der KV das verbieten, wenn kein Kindergartenwechsel stattfindet?
6 Antworten
nein das kann der Vater nicht. warum ist er gegen den Umzug innerhalb von fünfzig Metern. meines Erachtens ist das Jugendamt auch nicht wirklich gefragt, denn wenn der Vater sich weigert, können die auch nicht mehr tun als vermitteln. wenn sie sich sonst so gut einigen können ist dass hier völlig überzogen. ich würde da schon versuchen mit dem Vater zu sprechen ansonsten würde ich ihm klar sagen, er kann gerne ein Gerichtsverfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht anstreben, wenn er die Kosten dafür als sinnvoll erachtet. Dieser hat allerdings meiner Ansicht nach wenig Aussicht auf Erfolg. ich hab schon Fälle selber bearbeitet, wo die Mütter in andere Städte gezogen sind, mehrere hundert Kilometer, und das konnten die Väter auch nicht behindern, auch nicht mit Gericht. ich denke es geht hier um etwas anderes nämlich darum das der Vater nicht möchte dass ihr als Familie zusammen zieht. Jugendamt würde ich mir auf jeden Fall gut überlegen kann den Vater umstimmen kann aber auch von hinten losgehen.
dann schreib eine email oder ein Fax dass du eine Sorge Rechtsberatung haben willst dies gesetzlich vorgeschrieben gemäß Paragraph 18 SGB 8. dann sollte das mit den Termin relativ schnell gehen
Nein, die Zustimmung braucht man nicht. Wenn er sich immer quer stellt, aber keine Anträge bei Gericht stellt, oder selber beim Jugendamt meldet, würde ich mich entspannt zurück lehnen. Ihr könntet euch selber zusätzlich rechtlichen bestand holen und absichern, Druck aufbauen, etc.
Nein, die Zustimmung braucht man nicht. Wenn er sich immer quer stellt, aber keine Anträge bei Gericht stellt, oder selber beim Jugendamt meldet, würde ich mich entspannt zurück lehnen. Ihr könntet euch selber zusätzlich rechtlichen bestand holen und absichern, Druck aufbauen, etc.
Wenn es Scjhwierigkeiten gibt dann geht einmal zum Jugendamt und lasst euch bescheinigen, das ihr umziehen duerft. Solange die Mutter erlaubt, das er das Kind regelmaessig zu sehen und es keine Kindeswohlgefaehrdung vorliegt, darf der Vater den Umzug nicht verbieten.
Er darf das Kind so oft sehen wie er möchte, was ich mal vorbildlich von den Eltern finde.
Jugendamt ist natürlich eine gute Idee, auf die wir auch schon gekommen sind, nur erreicht man da niemanden telefonisch und wenn man hinfährt, haben die keine Zeit und wir sollen telefonisch einen Termin machen.
Nein, der KV kann keinen Umzug innerhalb einer Stadt oder eines Kreises verbieten. Ihr braucht seine Unterschrift beim Ummelden in diesem Falle nicht.
Ja, können schon, aber ob es sich lohnt? Bei 50 m würde ich kein Aufriss machen, Zumal die Kosten der Gerichtsverhandlung viel teurer sind und lachhaft.
Ansonsten würde ich einen neutralen Dritten (Mediator) einschalten, damit man darüber reden kann.
Kurz und knapp: Nein!
Bei Schwierigkeiten einfach mal mit dem Jugendamt einen gemeinsamen Gesprächstermin vereinbaren!
Er ist zwar der Vater des Kindes aber nicht der Bewacher der Mutter und die Mutter hat ein Recht auf ihr eigenes Leben ;-)
Brauch man überhaupt die Zustimmung?
Nein, der Vater möchte das nicht, weil er sie zurück haben möchte, dementsprechend stellt er sich bei allem quer, wo er was bestimmen könnte, wenn's ums Kind geht.
Das Jugendamt bekommt man hier eh nicht erreicht und wenn man hinfährt bekommt nur die Auskunft, das man telefonisch einen Termin machen soll.
Jetzt ist natürlich die Frage, was soll man machen? Drauf ankommen lassen?