Kann der Kindsvater verhindern das ich in die Schweiz ziehe?
Und nun habe ich noch eine Frage... wenn der Kindsvater meiner Kinder ( fast 4 und 6 Jahre alt) gemeinsames sorgerecht) etwas dagegen hat das ich mit den Kindern zu meinem Freund in die Schweiz ziehe obwohl ich ihm garantieren würde das er die Kinder wie jetzt auch jedes we sehen würde kann er das dann rechtlich verbieten?? Hat er da eine Chance zu sagen er möchte nicht das die Kinder ins Ausland ziehen das ich dann hier bleiben MUSS?
8 Antworten
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann es durchaus sein, dass der Kindsvater einen Umzug der Kinder ins Nicht-EU-Ausland verhindern kann.
Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, so darf allerdings ein Elternteil nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils das Kind einfach mit ins Ausland nehmen. Stimmt der andere Elternteil dem Umzug nicht zu, so muss der betreuende Elternteil zunächst einmal beim Familiengericht beantragen, dass ihm das alleinige Sorgerecht (oder wenigstens das Aufenthaltsbestimmungsrecht) übertragen wird.
Ob das Familiengericht dem Elternteil das alleinige Sorgerecht überträgt, hängt davon ab, ob dies dem Kindeswohl dient oder nicht. Einziger Maßstab ist also das Kindeswohl, auf die Absichten und Wünsche der Eltern kommt es nicht an.
http://www.scheidung-online.de/kinder/umzug-ins-ausland/umzug-ins-ausland.php
Klar, ihr habt das gemeinsame Sorgerecht. Ihr könnt nur gemeinsam entscheiden, wo die Kinder leben. Ziehst du trotzdem weg, kann er dich wegen Kindesentziehung anzeigen und außerdem einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht beim Familiengericht stellen, dein Verhalten widerspricht nämlich eindeutig dem Kindeswohl.
Das mußt du mit dem Jugendamt, bzw. Familiengericht oder mit Hilfe eines Anwalts klären, er hat denke ich auf alle Fälle ein Mitspracherecht!
Wenn er nicht wil, kann man den Mangel an EInwilligung auch einklagen. Da faktisch weder das Sorgerecht noch das Umgangsrecht beeinträchtigt wären in diesem Fall, wohl auch erfolgreich.
Nochmal er hat 50% SORGERECHT nicht Umgangsrecht. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied
Das Umgangsrecht wäre nicht beeinträchtigt? Der Vater muss über zig tausend Kilometer ins Ausland reisen, um seine Kinder zu sehen. Ich finde schon, dass das eine Beeinträchtigung des Umgangsrechts wäre.
Das Umgangsrecht hat er als Vater sowieso.
Soweit ich weiß kann er das verbieten geh am besten zum Jugendamt und erkundige dich dort
Hat er auch. Habe das im Bekanntenkreis schon erlebt. Wenn er nicht will dann geht gar nichts