Umzug 30-km sorgerecht??
Hallo zusammen.
Ich hab da eine Frage und wollte damit nicht gleich zum Jugendamt rennen.
Mein Ex Freund und ich sind getrennt, haben ein gemeinsames Kind von 3 Jahren und ich bis jetzt das alleinige Sorgerecht. Da der Vater mitbekommen hat, dass ich knapp 30km wegziehen möchte, will er nur das geteilte Sorgerecht um den Umzug zu verhindern. Geht das so leicht, wenn er es noch nicht einmal hat, ich aber den Mietvertrag schon unterschrieben habe? Er will sich erst jetzt um das Sorgerecht kümmern..
Vielen Dank :)
8 Antworten
wenn er einen findigen anwalt hat, kann er das kind beim nächsten umgang einbehalten und geht mit seinem anwalt direkt zum gericht und holt sich eine einstweilige anordnung auf das abr für ihn und einen antrag auf das sorgerecht. bis zur verhandlung beantragt er bleibt das kind bei ihm.
wenn er nur aus ist auf das gsr, dann fordert er dich auf zur erklärung dessen. kommst du dem nicht nach wird er es zu deinem nachteil beim gericht einklagen und auch bekommen. will er dann das kind zu sich holen, kann er das in einem weiteren verfahren beantragen, alternativ das du die zukünftigen kosten des umgangs trägst.
du solltest also seine zustimmung schon wohlwollend haben für so ein unterfangen.
Da die Frau das alleinige Sorgerecht und damit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann er das nicht mal eben so einfach einbehalten. 30km sind auch nicht wirklich weit weg.. sowas bin ich mit den Kindern im Sommer öfter mit Rad gefahren :D
er hat unbedingt recht, Das ist nicht dein Sohn allein, wie denkst du darüber, deinen Wohnort zu wechseln, ohne an den Vater zu denken , wie kann er denn sein sohn sehen, sorry aber das geht gar nicht und natürlich kann er auch den gemeinsam Sorgerecht haben
Die Entfernung von 30 km sollte kein Problem sein. die sind jedem zumutbar, wenn er sein Kind sehen will.
Zahlt er aktuell Unterhalt? Hat er sich bisher um das Kind gekümmert?
Gib acht, dass der Vater nicht nachweisen kann, dass du ihn gegen seinen Vater aufbringst.
Das kommt vor Gericht nicht gut. Kinder brauchen ihre Väter.
Da besteht meinerseits keine Sorge. Ich sage dem Kleinen immer, dass sein Vater ihn holt und habe ihn auch oft schon mitgegeben trotz lautstarkem Geschrei des Kindes, dass er nicht will. Der Vater hat selbst entschieden den Kleinen bei mir zu lassen, wenn er es wünscht :)
Da er das gemeinsame Sorgerecht (noch) nicht hat, dürfte dem Umzug nichts im Weg stehen.
Aber auch wenn sich 30 km jetzt nicht viel anhören, kann es doch dazu führen, dass ihm das Umgangsrecht dadurch erheblich erschwert wird. Es kommt halt darauf an wie die Anbindung ist. Ggf. kann es sein, dass die Entfernung und die damit verbundenen Kosten für den Umgang Anrechnung finden beim bereinigtem Netto.
Das gemeinsame Sorgerecht solltest du mit ihm beim Jugendamt festlegen. Damit spart man sich unnötige Gerichtskosten. Denn das er das Sorgerecht nicht bekommt ist eher unwahrscheinlich. Es sei den, er gefährdet das Kindeswohl. Macht einen Termin nach dem Umzug...
Finanziell steht er sehr gut da. Zudem ist die Anbindung sehr leicht.
Er verdient das 3 Fache von mir, dass sollte also das wenigsten Problem sein. :)
Dann kriegt er auch die 30 km hin :-).
30km kann man auch mit den Radfahren als gesunder erwachsener Mann. Das ist überhaupt keine Strecke. Ich bin im SOmmer mit den Kindern so eine Strecke oft gefahren. Meine Große ist 7. Klar mit Pause und am Zielort mit längeren Aufenthalt, bevor wir zurück sind.
nein, das kann er nicht verhindern.
er kann zwar das gemeinsame sorgerecht beantragen, aber 30 km stellen echt keine große distanz dar. das haben auch getrennte eltern mit gemeinsamem sorgerecht.
Er zahlt Unterhalt und hat sein Kind 1x in der Woche. Allerdings möchte unser Sohn kaum noch zu ihm, wo der Vater ihn dann auch mal nicht nimmt (aus eigenem Willen) :)