Sorgerecht Hochzeit?
Hallo ich mal eine frage,
Und zwar meine Partnerin hat am 18.03.2020 einen Baby auf Die Welt gebracht hat.
Der leibliche Vater hat kein Interesse,
Und ich habe schön die Vaterschaft anerkannt.
Wenn ich meine Partnerin heiraten tut bekomme ich dann die Sorgerecht gemeinsam hat dann der leibliche Vater keine Chance mehr das er Anspruch auf das Kind hat ?
3 Antworten
Wenn Du sie heiratest, hast Du automatisch die gemeinsame Sorge.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der biologische Vater erfährt, kann er zwei Jahre lang Deine Vaterschaft anfechten. Danach nicht mehr.
Danach kann erst das Kind mit 18 wieder die Vaterschaft anfechten.
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn:
1.
wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
oder
2.
wenn sie einander heiraten oder
oder
3.
soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
wenn das amtlich dein kind ist , hast du die sorgepflicht schon jetzt.
Wenn er das verweigert tut der leibliche Vater . Ist es sinnvoll die Partnerin heiraten!
Der leibliche Vater kann hier nichts verweigern, wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat.
Der leibliche Vater müsste erstmal die Vaterschaft aberkennen lassen.
Wenn der leibliche Vater gegen die Fake-Vaterschaft innerhalb von 2 Jahren nach Kenntnis vom Kind anfechtet, dann ist es völlig egal, ob der Vater, der das Kind als rechtlich anerkannt hat, mit der Mutter verheiratet ist oder nicht.
Die Ehe der Mutter spielt da keinerlei Rolle.
Das Problem ist der Vater ist untergetaucht und will von den Kind nicht wissen wie soll ich mich da verhalten
der vater bist du jetzt offiziell .. der erzeuger ist auf und davon - feddich .
Kann ich meine Partnerin heiraten und dann habe die sorgerecht?
du verstehst das alles nicht ? frag mal deine Eltern was ich damit 2 mal schrieb !
Möchte ja meine Partnerin heiraten damit ich die sorgerecht bekomme! Das der leibliche Vater keine Chance mehr hat das er keine Chance hat was zu beantragen
Ja, das ist so.
Und zwar zweimal falsch.
Falsch.
Eine Vaterschaftsanerkennung bedeutet nicht, dass er auch die gemeinsame Sorge hat.
Das ist falsch.
Wenn er nicht mit der Mutter verheiratet ist, hat diese das alleinige Sorgerecht.
Ggf. können Sorgeerklärungen beim Jugendamt abgegeben werden. Dann hätte er die gemeinsame Sorge.