Kindsvater möchte Sorgerecht freiwillig abgeben

7 Antworten

Ihr müsst einen Antrag vor Gericht stellen, das geht ohne Probleme.

Das Jugendamt muß da nicht involviert werden.

§ 1671

Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. d

er andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung,

oder2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Das ist kein Problem!

Aus der Unterhaltspflicht kann er sich nicht herausdrücken, auch wenn`s der neuen Freundin nicht passt.

Wünsche ihm viel Glück, für Euer gemeinsames Kind ist das solange traurig, bis sich die neue "Henne" wieder verdrückt.

NeLeVanity 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 09:57

Wem wünscht du Glück

Ich bin froh den KV loszusein.....

TygerLylly  13.05.2015, 09:38
@hoermirzu

Nicht jeder KV tut seinem Kind auch gut - ich kann den Kommentar deswegen schon nachvollziehen ;)

NeLeVanity 
Beitragsersteller
 16.05.2015, 20:03
@TygerLylly

Er hat eine Kontaktsperre vom Jugendamt bekommen also hoernmirzu wenn du es nicht verstehst oder sonst was lass sowas !!!

Hiermit gebe ich (Name und Anschrift KV), das komplette Sorgerecht für mein Kind (Name, Geburtstag, Anschrift Kind) ab und übertrage somit das alleinige Sorgerecht auf die Kindsmutter (dein Name und Anschrift). Ich erkläre dies bewusst und aus freiem Willen heraus.

Unterschrift KV

Das sollte schon reichen. Ausfüllen und beim Gericht abgeben. Vater muss unbedingt unterschreiben!! Am besten unterschreibst du gleich mit, um dein Einverständnis mit dieser Entscheidung direkt zu bekunden und gut ist ;)

das gemeinsame sorgerecht wird nur entzogen wenn es für das kind eine gefahr darstellen würde. das ist hier nicht der fall. abgeben kann man das gemeinsame sorgerecht nicht. der kindesvater kann dir eine vollmacht geben das du als kindesmutter bestimmte sachen alleine netscheiden kannst. das ändert aber nichts am gemeinsamen sorgerecht.

Menuett  10.05.2015, 14:51

Das Sorgerecht soll nicht entzogen werden und  freiwillig ist das ohne weiteres möglich.

martinzuhause  12.05.2015, 10:45
@Menuett

auch wenn er das angeblich freiwillig abgebn möchte geht das nur über das familiengericht und das jugendamt. auch dann wird das gericht prüfen ob das gemeinsame sorgerecht zum nachteil für das kind ist. das jugendamt wird dazu eine stellungnahme abgeben. und dann wird das gericht danach entscheiden was für das knd am besten ist. das ist in den seltensdten fällen das was die eltern wollen

naadann  10.05.2015, 12:08

doch martin das gemeinsame sorgerecht kann man abgeben. man geht als eltern zum familiengericht und stellt dort besagten antrag. die geschichte der vollmachten wirkt nicht überall.

martinzuhause  10.05.2015, 12:56
@naadann

das geht heute zum glück nicht mehr so einfach weil das auch ein eingriff in die rechte des kindes ist. und die können nicht einfaach so neu verteilt werden. benatragen kann man beim gericht so ziemlich alles, man muss es nicht mal besonders begründen. nur entschieden wird da beim sorgerecht eben zum glück immer zum wohle des kindes. und da ist das gemeinsame sorgerecht das beste solange nichts anderes bewiesen werden kann.

für wichtige entscheidungen sind eben die unterschriften beider elternteile notwendig. sollte einer nicht erreichbar sein kann für diesen fall seine unteschrift auf antrag ersetzt werden. das reicht sicher auch aus

Menuett  10.05.2015, 14:55
@martinzuhause

Totaler Unfug.

Das geht sogar in einem vereinfachten Verfahren.

§ 1671

Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. der andere Elternteil zustimmt,

es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

NeLeVanity 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 18:29

Ich habe eine Vollmacht , auch von meinem Jugendamtbearbeiter und mit dieser Vollmacht wo das alles drum und dran auch drauf steht was ich alles darf, habe das zum Sparbuch bzw Konto anlegen mitgenommen und vorgelegt , die haben nein gesagt. Krankenhaus sagt auch nein. Also was ist wenn meinem Kleinen mal was ernsteres passiert? Beispielsweise Arm gebrochen? Und mein Verlobter,ich und der kleine verreisen bald ausser Landes... KV weiß es und hat auch nichts dagegen... so was soll ich machen in England mit einer Vollmacht ???

martinzuhause  10.05.2015, 09:25
@NeLeVanity

wenn ein medizinischer notfall vorliegt wird das kind behandelt. das entscheidet dann der arzt. ein unfall wird auch behandelt wenn keiner der eltern dabei ist. sparbuch oder konto können nur beide sorgeberechtigten zusammen anlegen. im urlaub hat das kind doch einen ausweis. da braucht man dann auch keine vollmacht.

Da du die Frage zum zweiten Mal stellst, würde ich gerne wissen, ob die Antworten nicht hilfreich waren?

Ich kann dazu nur sagen, daß ein Vater der das Sorgerecht für sein Kind abgeben will wegen seiner neuen Freundin , es nicht verdient, es üpberhaupt zu haben. 

Was würde mancher Vater dafür geben, wenn er es überhaupt bekommen würde!