was benötigen wir für das gemeinsame sorgerecht
hallo,bin in der 35.ssw nun wollen wir das gemeinsame sorgerecht beantragen,damit der kleine abgesichert ist,falls mir was passiert! welche unterlagen brauchen wir für den antrag? haben schon die vaterschaftsannerkennung! vielen dank im vorraus
6 Antworten
Na, da Cassadan so darauf rumgeritten hat, bekommst du nun den §, wo das Sorgerecht geregelt ist-da findest du auch Bestimmungen, die manchmal hilfreich sein können. §1626 ff BGB
Hey, durch die Vaterschaftsanerkennung hat er ja schon mal ziemlich viele Rechte und auch Pflichten........eigentlich sollte das reichen. Aus eigener Erfahrung rate ich dir von einem gemeinsamen Sorgerecht vor einer Eheschließung ab.....musst du aber nicht. Das gemeinsame Sorgerecht beantragst du beim Amt und dafür benötigst du dann die Vaterschaftsanerkennung (die liegt ja bereits vor) Das Sorgerecht hat allerdings nicht zwingend etwas damit zu tun, dass das Kind im Falle eines Falle abgesichert ist. Viel Glück und eine tolle Restschwangerschaft und ein ganz tolles Baby, welches gesund und glücklich zur Welt kommt wünsche ich dir.
also das sorgerecht hat die mutter die das kind geboren hat und der vater der in der Geburtsurkunde steht
... außer sie beantragen das gemeinsame... auch ohne Eheschließung!
nein, der erzeuger hat das recht in der geburtsurkunde zu stehen, dass recht kann er sich sogar einklagen, da hat die mutter wenig zusagen.
Genau..........und das ist ja ihre Frage oder? Tip von mir und Mutter eines 8-jährigen. Lass es! Man kann alles so regeln.
Vater!... nicht Erzeuger... ein bisschen frustiert, oder?
Und wenn die Mutter den Erzeuger nicht preisgibt?Mannomann.
Echt? :-) Und was passiert beim EINKLAGEN? Genau.....die Vaterschaftsanerkennung. Und es geht doch gar nicht um die Geburtsurkunde, sondern um das Sorgerecht und das sind zwei völlig verschiedene Dinge
Das meine ich ja.....da kann eingetragen sein, wer will!
Das muss ich aber auch sagen:-( Ich persönlich habe die absolute SCH.....hinter mir, aber ER ist der VATER meines Sohnes und nicht ERZEUGER!
der erzeuger hat das recht in der urkunde zustehen und er muss da auch stehen, bei falsch angaben machst du dich strafbar.
durch eine klage wird es ein Vaterschaftsfeststellungen(Vaterschaftstest) antrag geben. das sorgerecht wird dann auf den erzeuger übertragen.
es gibt aber eine 2-3jahres Regelung, also Verjährung. ein besuchsrecht und umgangsrecht darfst du ihn aber nicht verwehren
Na gut......sollte ich nochmal das Glück haben und ein Kind bekommen, suche ich mir nen A oder B Promi aus....... Muss ja was angeben:-) Beweis es mir und ich lege mein "Amt" nieder.......Brauchst du dafür die Gesetzestexte? Kannst du bekommen!
Die Regelung mit den anderen Rechten bestreitet niemand....aber das SORGERECHT bekommt der Vater nicht aufgrund eines bestätigten Vaterschaftstestes! Was bitteschön hat der Vater deines Kindes bloß mit dir gemacht, dass du "Erzeuger" schimpfst? Sehr traurig.
Oh eine Frage habe ich noch, du kennst dich ja perfekt damit aus: Wer steht in der Geburtsurkunde bei eine künstlichen Befruchtung mit anonymen Samenspender?
der eingetragene muss beweisen, dass er nicht der vater ist und durch dna tests ist das heutzutage ganz einfach und teuer für den verlierer
unbekannt oder k.A, (keine Angabe)
Was hat das mit dem Sorgerecht zu tun?.......und davon mal ganz ab, so teuer ist ein DNA test gar nicht:-)
Hast du nicht gerade angemerkt, dass man gesetzlich verpflichtet ist, den Vater einzutragen sonst macht man sich strafbar? Also ich habe jetzt das Gesetz vor mir liegen-bin gespannt, welchen § du raushaust!
wenn man es nicht weiß, dann weißt man es nicht nur falsche angaben sind strafbar.
dann kannst du uns ja paar § nennen die besagen dass man bei einer erstellung einer urkunde lügen darf.
Ich habe es ja hier liegen, DU behauptest doch, dass jemand der als Vater in der Geburtsurkunde steht, auch automatisch das Sorgerecht (ohne verheiratet zu sein) hat. Ich WEISS, dass es nicht stimmt...aber bin immer offen für neue Gesetzeslücken:-)
RICHTIG! Die Mutter hat das Sorgerecht, sie gibt den Vater in der Urkunde an aber SIE entscheidet, ob er das Sorgerecht bekommt. Und wenn sie das nicht will, bekommt er es nicht! "eine Laune der Mutter" Gerne darf der Vater vor Gericht ziehen und das Sorgerecht beantragen, aber wie stehen die Chancen? Ich kenne keinen Fall, wo das geklappt hat! Es sei denn die Mutter ist verstorben:-(
Überlege es dir ganz genau.Falls deine Beziehung auseinander geht,hast du mit dem Ex nur noch schwierigkeiten.Nichts,aber auch garnichts kannst du alleine entscheiden.So einen fall haben wir leider in der Familie.
Was ist denn das für eine Einstellung? Auch nach einer Trennung, hat der Vater ein Recht auf Entscheidungen!...ist immerhin der Vater und nicht nur der Erzeuger!
Wenn ihr euer Enkekkind nicht mehr sehen dürft,würdet ihr anders denken.Es ist die reinste Hölle.
Wegen Deinem Fall, soll man jetzt in jeder Beziehung erst vom schlimmsten ausgehen und nicht von den schönen Dingen, die kommen können?!
Das tut mir auch leid in deinem Fall, aber es gibt auch andere Rechte......Umgangsrecht, Besuchsrecht etc.
der erzeuger hat ein recht drauf in der geburtsurkunde zu stehen.
Natürlich darf er in die Geburtsurkunde.......dafür hat er doch die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Und jemand der als "Vater" in der Geburtsurkunde eingetragen ist, ist nicht gleich ein "Vater" überdenke nochmal die Einstellungssache. s.u.
wer als vater in der geburtsurkunde steht hat automatisch das sorgerecht
DAS ist Blödsinn.....und nun komm mal runter! ICH bin unehelich geboren-mein Vater steht in der Geburtsurkunde, aufgezogen und erzogen und ein liebevoller Mensch war ein anderer, da meine Mama während der Schwangerschaft verlassen wurde UND er hatte NULL Sorgerecht.
das stimmt nicht, liebe ersetzt leider nicht das deutsche recht.
Dann nenn mir den § wo das geregelt ist.
Ruf beim Jugendamt an und frag.
Ihr braucht eure Personalausweise.
Wie, ihr habt die Vaterschaftsanerkennung? Das macht man doch in einem Rutsch beim Jugendamt.
Wo hast du das denn her? Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, egal wer der Vater ist-es sei denn beide (Vater und Mutter) sind miteinander verheiratet.