Kündigungsverzicht mit Formfehler!
Guten Abend, also wie in der Überschrift schon steht haben wir einen Mietvertrag auf angebliche 2 Jahre unterschrieben. So Jetzt zu meiner Frage.
In dem Mietvertrag gibt es 3 Punkte mit jeweils einem Kästchen zum ankreuzen diese 3 sind : Punkt 1:auf unbestimmte Zeit ,Punkt 2: mit Kündigungverzicht von maximal 4 Jahren. Punkt 3: zeitmietvertrag.
Mein Vermieter hat Jetzt bei unbestimmte Zeit einen hacken gemacht und rein geschrieben wann das Verhältnis beginnt, Bei dem Kündigungsverzicht keinen hacken gemacht aber in der Spalte das Datum zum nächst möglichen Termin rein geschrieben.
Also nach meiner Meinung ist das ein Formfehler und ich kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen, weil unten steht noch so eine Klausel von wegen zutreffendes bitte ankreuzen bzw ausfüllen. Was sagt ihr dazu?
6 Antworten
Wenn der Mietvertrag vor Unterschriftenleistung diskutiert wurde, dann wäre es wohl ein unbefristeter MV mit Kündigungsverzicht. Ein Kreuz nicht zu setzen bedeutet, dass diese Rubrik nicht gewünscht ist. In der Regel setzt der Vermieter die Kreuze. Ein Kündigungsverzicht beginnt mit Mietbeginn. Das Datum in dieser Spalte soll aber den frühestmöglichen Zeitpunkt darstellen, an dem eine der Parteien ordentlich kündigen kann. Zudem müsste dieser Zeitpunkt innnerhalb dieser 4-Jahresfrist liegen.
Handschriftliche Zusätze und Änderungen im Vertragstext sind immer grenzwertig, wenn es um deren Umsetzung geht. Die Vokabel "beiderseitigen" scheint im Vertragstext auch zu fehlen.
Da Richter im Einzelfall einen Ermessensspielraum haben, könnte also ein Kündigungsverzicht Bestand haben. Ich würde allerdings behaupten, dass hier kein Kündigungsverzicht vorliegt.
Ein Kündigungsverzicht beginnt mit Mietbeginn.
Beginnt mit dem Vertragsdatum.
Unbefristet ist schon mal richtig. Eine Kuendigungsverzichtsvereinbarung macht aus einem unbefristeten Vertrag ja schliesslich keinen befristeten.
In welche Spalte er nun "zum naechsatmoeglichen Termin" geschrieben hat und was dies mit einer von dir anscheinend befuerchteten Kuendigungsverzichtsvereinbarung zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht.
Wurde denn nun ein Kuendigungsverzicht vereinbart oder nicht? Steht das im Vertrag oder nicht? Allein das Weglassen des Haekchens bei "Kuendigungsverzicht" duerfte unschaedlich sein, wenn der Verzicht deutlich formuliert und an anderer Stelle eingetragen wurde.
Ich sehe da keinen Formfehler. Das "zum nächstmöglichen Termin" bei Kündigungsverzicht steht tut nichts zur Sache. Genau genommen muß das bei einem unbefristeten Vertrag überhaupt nicht drin stehen.
die "unbestimmte zeit" sagt doch alles.
den formfehler sehe ich nicht und ein hindernis zur kündigung auch nicht.
"Unbestimmte Zeit" sagt zwar "unbefristet", ueber eine dennoch moeglicherweise enthaltene Kuendigungsverzichtsvereinbarung sagt das aber erst einmal gar nichts.
Irgendwas in dem Sinne muss ja wohl noch im Vertrag stehen. Warum sonst sollte der Fragesteller sonst ueberhaupt auf die Idee kommen, es koenne moeglicherweise ein Kuendigungsverzicht vereinbart worden sein?
Ähm, wenn er "auf unbestimmte Zeit" angekreuzt hat, gibt es doch gar keinen Kündigungsverzicht, also auch keinen Formfehler...