Kündigungsschreiben Wohnung Lebenslanges Wohnrecht aufsetzen

9 Antworten

Hallo?? Wenn er ein lebenslanges Wohnrecht hat, dann könnt ihr doch nicht einfach dort einbrechen? Ihr könnt nicht einfach so "kündigen". Im Gegenteil, ihr habt euch strafbar gemacht. das ist schlicht Einbruch und Hausfriedensbruch. Wenn er jetzt nicht mehr ins haus kann wegen dem neuen Schlüssel ist das auch noch Nötigung. Der kann ja auch eine Weltreise machen und in einem Jahr wieder auftauchen. Und dann?

Das könnt Ihr nicht Kündigen.Der muß sich bei Euch nicht Abmelden .Ihr könnt auch nicht Einfach in das Haus Einbrechen. Was habt Ihr fü ein Rechtsverständnis.Ein lebenslanges Wohnrecht ist so einfach nicht auszuhebeln.Das Erlischt nur mit dem Tot des Berechtigten.So lange Müsst Ihr warten.

da fehlen noch ein paar Infos. Wohin ist er gegangen, ist er erreichbar? Eventuell würde ich mal mit Ihm sprechen. Wenn nicht erreichbar, wohin soll die Kündigung gehen. Sid Verwande da mit denen man sprechen kann. Und ich bin mir nicht sicher ob man ein eingetragenes Wohnrecht überhaupt kündigen kann.

Jennu 
Beitragsersteller
 05.01.2012, 18:56

Wir wissen dass er "umgezogen" ist. Er ist ein "Messie" gewesen, hat sein Häuschen verdreckt und unbewohnbar dagelassen. Er hat einzig und allein sein Strom gekündigt. Ruft man ihn an, so legt er auf sobald man beginnt ihn auf Themen wie: Miete, Schlüsselübergabe, Abholung des übergebliebenden Mülls ...

Nun hat die Stromgesellschaft gestern angerufen und wollten den Zählerstand wissen, der Ex-Mieter stand auch bei den Menschen von der Stromgesellschaft daneben, aber hat sich geweigert zu uns zu kommen und hat selbst gemeint ,wir sollen dann das Schloss aufbohren, da er sowieso nie mehr zurück kommen wird/will.

Lexa1  05.01.2012, 19:51
@Jennu

o.k. das ändert natürlich die Sache wegen Einbruchs. Aber ich würde Euch raten, mal einen Rechtsanwalt ( Richtung Mietrecht ) aufzusuchen und das alles rechlich einwandfrei ablaufen zu lassen. Der hat dann bestimmt noch die eine oder andere Frage zum Ex mieter oder seinem Mietverhältnis. So aus der Ferne kann man kaum eine verbindliche Rechtsauskunft geben. Viel glück.

Also um nochmal einige "unklarheiten" zu klären. Er hat seine Schlüssel anderen gegeben und ließ dann über EwE bei uns anrufen, damit wir seinen Zähler ablesen. Wir haben eben gesagt, dass wir keine Schlüssen haben, da er sie uns ja nicht übergeben hätte. Unser Ex-Mieter hat eingewilligt das Schloss aufzubohren. Er hat auch gemeint, er wäre schon vor nem Montag oder so ausgezogen. Miete haben wir seit ca 2 Monaten nicht mehr erhalten. Er sagt, er will auch nicht mehr dort wohnen, aber würde sich nicht um eine Kündigung kümmern wollen. Zudem kommt, dass wenn man ihn anruft etc er mitten im Gespräch auflegt wenn es um das Thema Miete, Kündigung ,Schlüssel etc ginge. Es war kein Einbruch in die Wohnung, da er, wie oben eben geschildert, damit einverstanden war, immerhin hat er seine Schlüssel ja an dritte Leute weitergegeben. - Laut ihm.

guterwolf  05.01.2012, 18:54

wäre schön wenn du deine Antwort als Kommentar abgeben würdest... Das ist alles ein bisschen verworren und ihr solltet, bevor ihr weitere SChritte unternehmt einen RA aufsuchen.

Wenn der Mieter ein lebenslanges Wohnrecht hat, ist dies meist grundbuchlich abgesichert und dann ist es egal ob der Mieter dort wohnt oder in Timbuktu. Ihr hattet kein Recht das Haus zu betreten, rechtlich gesehen ist das Hausfriedensbruch.

Ihr könnt auch nicht kündigen...auf welcher Basis denn?