Mitrecht oder Wohnrecht bei notariellem Wohnrecht auf Lebenszeit?
Guten Tag,
wir haben in der oberen Wohnung eine Dame mit lebenslangen Wohnrecht aus dem Grundbuch. Einen Mietvertrag gibt es nicht. Alles steht im Notarvertrag, Nutzungsentgeld, alle abrechenbaren Positionen von Betriebskosten. Vorauszahlungshöhe wurde auch festgelegt und Abrechnungszeitraum auch. Gilt in unserem Fall Mietrecht oder Wohnungsrecht? Zu welchen Leistungen, betreff oberer Wohnung sind wir verpflichtet? Sind modernisierungen auch von der Dame mitzutragen (Umlagefähig).
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Fam. Lüderitz
3 Antworten
Da musst du Details deiner Frage gerade rücken. Vermutlich bist du Eigentümer eines Hauses geworden und hast im notariellen Kaufvertrag durch grundbuchliche Eintragung eine Person mit lebenslangen Wohnrecht mit im Hause in einer abgeschlossenen Wohnung wohnen. Für diese Wohnung werden durch die Person nur die laufenden Nebenkosten wie im Kaufvertrag festgelegt monatlich bezahlt. Auch wenn kein eigenständiger Mietvertrag nach Mietrecht vorhanden ist gelten die Festlegungen im Kaufvertrag als durch beide Parteien anerkannt. Was sagt der Kaufvertrag über Änderungen der Nebenkosten aus, die im Laufe der Jahre entstehen können? Der Kaufpreis der Immobilie wurde vergleichbar mit anderen Häusern sicher niedrig angesetzt um das lebenslange Wohnrecht der Person (War die der Verkäufer?) zu kompensieren. Daher sind Modernisierungen nicht von der Wohnberechtigten zu tragen. Grundsätzlich kann euch der Notar über den Inhalt des Kauvertrages auch heute noch Auskunft geben.
Ihr habt die Dame mitgekauft. Sie muss sich daran halten, dass sie Betriebskosten zu zahlen hat, aber sie kann nicht zu Modernisierungen heran gezogen werden.
Mietrecht findet überhaupt keine Anwendung, denn sie ist keine Mieterin. Sie hat sich wie jeder anständige Mensch in einem Mehrfamilienhaus zu verhalten, aber ihr könnt beispielsweise keine Treppenhausreinigung oder Schneeräumdienste etc. abverlangen, wenn das nicht ausdrücklich im Grundbuch mit aufgeführt ist.
Ihr müßt die obere Wohnung bewohnbar halten und der Zugang muss ungehindert möglich sein. Darauf hat sie ein Recht. Mehr kann sie nicht verlangen. Wollt ihr das Haus modernisieren, also z. B. neue Fenster einbauen, dürft ihr das. Aber ihr dürft von ihr kein Geld verlangen. Jedoch spricht nichts dagegen, sie in so einem Fall z. B. um einen Zuschuss zu bitten, wenn sie wirklich was hat von der Modernisierung und das auch anerkennt. Beispiele: Neues Bad. Davon hat nur sie was. Wenn sie was beisteuert, gibt es ein neues Bad und wenn nicht, dann eben nicht. Neue Fenster: Sie wird sagen, ich brauche keine neuen Fenster, aber ihr wollt neue einbauen, weil im ganzen Haus ausgetauscht wird. Dann wird sie wohl nicht mitzahlen.
Gilt in unserem Fall Mietrecht oder Wohnungsrecht?
Sie hat lebenslanges Wohnrecht und ist keine übliche Mieterin.
Zu welchen Leistungen, betreff oberer Wohnung sind wir verpflichtet?
Die Wohnung muss im bewohnbarem Zustand erhalten bleiben.
Sind modernisierungen auch von der Dame mitzutragen (Umlagefähig).
Nein, es sei denn sie steuert freiwillig was dabei, man könnte also nachfragen, wenn die Modernisierung eine Verbesereung ihrer Wohnqualität bringt, könnte ich mir vorstellen, dass sie vielleicht etwas dazu beiträgt.