Lebenslanges Wohnrecht erlischt, wenn Wohnung nicht nur vorübergehend verlassen wird
Testamentarisch wurde unserer Mutter von ihrem verstorbenem Lebensgefährten ein lebenslanges Wohnrecht in dessen Haus eingeräumt. Dies ist mit dem Vermerk gekoppelt, dass dieses Wohnrecht ersatzlos erlischt, wenn sie die Wohnung NICHT NUR VORÜBERGEHEND VERLÄSST. Nun hat meine Mutter einen neuen Lebensgefährten gefunden und lebt seit einigen Monaten bei ihm, hat sich aber offiziell nicht umgemeldet. Der Eigentümer des Hauses hat nun mit Klage gedroht, da das Wohnrecht damit bereits verwirkt sei. Jetzt stellt sich uns die Frage, wann ein mit diesem Vermerk gekoppeltes Wohnrecht tatsächlich verwirkt ist? Noch möchte meine Mutter nicht auf Ihr lebenslanges Wohnrecht verzichten, da sie sich nach noch nicht einmal einem Jahr noch nicht sicher sein kann ob die neue Lebenspartnerschaft wirklich hält.
5 Antworten
absolut falsch, da er sonst kontrollieren müsste wann sie daheim ist und wann nicht.... weitergehend ist neben diesem standpunkt der unkontrollierbar ist nur noch eine kleine rechtliche frage zu klären und die wäre ob es neben- oder hauptunterbringung sei.... dennoch kann bei geeigneter argumentation niemals nachgewiesen werden wann man daheim ist und wann nicht, da kein unterhaltungsgebot mit dem eigentümer besteht.... ebenso meldepflicht....
also etwas piano spielen^^ und dem eigentümer erstmal einen formbrief schreiben dass er die unterstellungen lassen soll....
wenn sie nach wie vor in dem haus, bzw. an dieser anschrift gemeldet ist, gilt das als hauptwohnsitz. dann dürfte sie z.b. auch keine weltreise von einigen monaten machen, da meldet man sich schließlich auch nicht ab.
die evtl. klage des eigentümers steht auf sehr wackeligen füßen, da mieter vor gericht immer bessere karten haben und hier auch keine eigentlichen verstöße gegen den mietvertrag vorliegen.
ein vernünftiges gespräch mit dem eigentümer dürfte die beste lösung sein. stelle doch in aussicht, dass deine mutter sich nach einer angemessenen zeit entscheiden wird und damit die sache so oder so geregelt wird. bleibt er stur, soll er ruhig klagen. dann kommt muttern (pro forma) für ein paar wochen wieder zurück und seine klage zerplatzt wie eine seifenblase.
Ein lebenslanges Wohnrecht gilt dann bis zum Tod, wenn es ins Grundbuch eingetragen wurde. Ist dies geschehen? Wenn das lebenslange Wohnrecht nicht ins Grundbuch eingetragen wurde, werdet Ihr Probleme bekommen, dies durchsetzen zu wollen / können. Daher sollte ein lebenslanges Wohnrecht IMMER über den Notar geregelt werden!
So lange deine Mutter in der Wohnung gemeldet ist, kann sie sich aufhalten wo sie will. Theoretisch könnte Sie ja auch 1 ganzes Jahr lang auf eine Reise gehen. Nehmt euch notfalls einen Anwalt!
der eigentümer wird damit nicht durchkommen