Wann darf sich ein Vermieter gewaltsam Zutritt verschaffen?

11 Antworten

Nein, das Recht hat der Vermieter nicht. Das ist Einbruch, Diebstal und Hausfriedensbruch und dein Bekannter sollte das anzeigen. Der Vermieter kann ab 2 offenen Monatsmieter fristlos kündigen (schriftlich) und wenn der Mieter dann nicht auszieht, dann kann er eine Räumungsklage erheben.

angy2001  17.12.2013, 00:00

sry - Diebstahl sollte es heißen.

Geht zur Polizei. Ihr müsst den Einbruch anzeigen. Abgesehen davon macht ihr die Polizei im Moment richtig glücklich, denn das wäre endlich mal wieder ein Einbruch, der auch aufgeklärt werden kann.

Der Einbruch ist genauso schlimm, als wenn er von einem Unbekannten verübt worden wäre. Noch gibt es in diesem Land keine legale Selbstjustiz.

Natürlich darf er das nicht! Dies ist ein Einbruch, Hausfriedensbruch und Diebstahl.

Gewaltsamen Zutritt darf man sich nur in extremen Gefahrensituationen verschaffen, wenn dadurch Gefahr für Leib und Leben abgewendet werden kann (z. B. bei einem Brand).

Das darf er grundsätzlich gar nicht, es seiden er hat einen gerichtlichen Rauswurf erreicht (Räumungsklage).

Dein Vermieter kann schriftlich einen Besuch ankündigen, dann musst du ihn in deine Wohnung lassen - Aber dennoch darf er dies nicht gewaltsam, du musst ihm die Tür öffnen und ihm den Eintritt gewähren, sonst darf er an sich nicht in deine Wohnung.

ALLERDINGS! Wenn du ihn an einem angekündigten Termin nicht in die Wohnung lässt ist dies ein Kündigungsgrund. Er ist also dann in der Lage deinen Vertrag zu kündigen, da er seine Wohnung in Gefahr sieht. Er kann allerdings auch nicht einfach so verlangen in die Wohnung zu kommen, er muss einen Grund dazu haben. Dies können die Überprüfung irgendwelcher Sachen wie Heizung etc. sein, Reparaturen oder halt mit einem begründeten Verdacht eine einfache Ansicht der Wohnsache.

johnnymcmuff  14.12.2013, 13:06

Dein Vermieter kann schriftlich einen Besuch ankündigen, dann musst du ihn in deine Wohnung lassen

Nicht nur kann, sondern er muss eine Besichtigung/ Besuch vorher anmelden.

Gerhart  14.12.2013, 08:41

Bitte schreibe keinen Unsinn in deinen Kommentar. Die Vollstreckung eines Räumungsurteils obliegt grundsätzlich dem Gerichtsvollzieher. Der angekündigte Besuch des Vermieters bedarf der Bestätigung des Termins durch den Mieter. Ein Kündigungsgrund liegt im Falle des unbestätigten Besuches des Vermieters, der nicht eingelassen wird, nicht vor. Woraus nun hier eine Gefahrensituation herzuleiten ist, wird nicht erkenntlich.

Saalesternchen 
Beitragsersteller
 14.12.2013, 08:19

Meines Wissens besteht weder eine Räumungsklage noch wurde irgendein Termin angekündigt. Bestünde die Möglichkeit das auch ich den Vermieter wegen Diebstahl belange, wenn er Gegenstände mitgenommen hat, welche lediglich eine Leihgabe von mir waren? Ich weis das es normal möglich ist, doch wie ist die Sachlage wenn ich nicht mehr über die Kassenzettel verfüge um diese "Behauptung" zu untermauern?

Wann darf sich ein Vermieter gewaltsam Zutritt verschaffen?

Bei Gefahr im Verzuge, z.B. einem Wasserrohrbruch.

Ich habe nun hier meine Hilfe angeboten, doch aufgrund der Sachlage stellt sich mir die Frage ob der Vermieter in diesem Fall berechtigt ist das Schloss aufzubrechen, sämtliche Schränke zu durchwühlen, die gesamte Wohnung zu verwüsten und diverse Gegenstände mitzunehmen.

Anzeige erstatten und wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl wäre eine Möglichlichkeit.

Aöllerdings stellt sich mir die Frage warum warum die Miete über 6 Monate überhaupt nicht gezahlt wurde.

Denn dann müsste die Wohnung unbewohnbar sein.

Die fristlose Kündigung könnte daher zu Recht sein.