Hausverbot bei ungebetenem Besuch
Hallo zusammen,
vor 3 Jahren hat mein Vater mir sein Haus überschrieben. Für ihn ist ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eingetragen, welches er jedoch aktuell nicht wahr nimmt. Die Beziehungen innerhalb meiner Familie sind zum Vater aktuell mehr als frostig und zu meiner Schwester und ihrem Mann spinnefeind.
Problem ist nun folgendes:
Mein Vater ist nun im Urlaub und hat meinem Schwager aufgetragen in seiner Wohnung "nach dem Rechten" zu sehen, was ich gestern erst mitbekommen habe als er schon in der Haustüre stand. Vermutlich hat er sogar den Generalschlüssel, den mir mein Vater nie ausgehändigt hat.
Nun ist mein Schwager mir und meinem Mann gegenüber in Vergangenheit schon handgreiflich geworden.
Meine Frage:
Kann ich meinem Schwager den Zutritt zu Grundstück und Haus durch ein Hausverbot verwehren ?
Danke im voraus für eure Antworten
8 Antworten
Als Ergänzung: Ich wohne mit Mann und 4 Kindern im EG, mein Vater hat seine Wohnung im DG. Er hat einen separaten Treppenaufgang, eine einfache alte Zimmertüre (mit Glaseinsatz aber mit Schloss einer Schließanlage) trennt unsere Wohnung zum Treppenaufgang.
Nun, es mag sein, das ich meinem Vater den Besuch des Schwagers nicht verwehren kann, da er aber bei seiner Partnerin wohnt und vielleicht alle 2 Wochen mal vorbeischat um die Post abzuholen (und um zu stressen) und derzeit auch noch im Urlaub ist, kann doch mein Schwager nicht ein und ausgehen ?!?
hmm... schwierig.
grundsätzlich kann das Hausrecht von den Berechtigten nur gemeinsam ausgeübt werden bzw. Hausverbot / Hausfriedensbruch ist nur möglich, wenn alle Berechtigten den gleichen Willen haben.
Also, wenn 2 Personen in einer Wohnung wohnen, kann einem Dritten nur ein wirksames Hausverbot erteilt werden, wenn keine gegensätzlichen Willenserklärungen vorliegen.
normalerweise ist das unkritisch, weil die Berechtigten meist einen gemeinsamen Willen haben oder aber, wenn einer von beiden nicht da ist, man davon ausgeht, dass derjenige, der nicht da ist, mutmaßlich den gleichen Willen hat, wie die Person, die noch da ist.
Da das Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen ist, scheint mir die Situation mehr als verzwickt. Ich bin der Auffassung, dass ein Hausverbot nicht erteilt werden kann.
Selbstverständlich könnt ihr jedem verbieten eure Wohnung / Wohnräume zu betreten - aber eben nicht die gemeinsam genutzten Räume (Treppenhaus, Hof etc.)
ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben.
Viele Grüße
Stoxx
denke dasselbe wie du.
Hi
Wenn es euer Haus ist, könnt ihr jedem Hausverbot erteilen. Ob jetzt jemand Wohnrecht hat oder nicht ist meiner Meinung nach dabei uninteressant. Im Prinzip ist der mit dem Wohnrecht als Mieter zu betrachten der sich sicherlich auch an übliche Regeln halten muss. So dürfte ihn ein Wohnrecht nicht davor schützen, wenn er sich gegen die Regeln verhält. Ihr solltet es aber nicht auf die Spitze treiben und dieses Verbot nur für die Zeit gelten machen, wenn der Vater nicht selber im Hause ist.
Ggf. bei einer Rechtsberatung nachfragen.
Gruß Nino
Wenns nach mir gehen würde: Definitiv. Wär mir neu, dass das Wohnrecht übertragbar ist. Warum fragst du nicht bei der Polizei nach? kostet ja nichtmal was. Zudem ist es das Wohnrecht. Eigentümer bist, so hab ich es verstanden, ja du. Er darf da wohnen, aber das bedeutet nicht, dass er irgendwas zu melden hätte.
Insofern, ich würd ihm hausverbot geben. (also dem schwager)
Hab ich nicht geschrieben dass das so ist. Sondern der Vater hat das Wohnrecht, nicht aber der Schwager. Der darf da nicht einfach so rein und rausmarschieren wie er lustig ist, da ich der meinung bin, dass der Vater dieses Wohnrecht, im Zeitraum seines Urlaubs, nicht an irgendjemanden übertragen kann. Vertretungsweise.
Das ganze ist abhängig davon, obs nun wirklich Wohnrecht oder nießbrauchrecht ist. Und ob noch weitere klauseln im Vertrag aufgeführt worden sind.
Null Rechte, würde ich zwar nicht sagen, aber so lange Dein Schwager Deinen Vater besucht oder in seinem Auftrag nach dem Rechten sieht, kannst Du prinzipiell nichts dagegen machen.
Anders ist es allerdings, wenn Dein Schwager Dir gegenüber handgreiflich wird oder wurde, Du ihn anzeigst und so versuchst ihn am Betreten des Grundstückes zu hindern.
Du könntest im Zuge einer solchen Anzeige versuchen ihm gerichtlich verbieten zu lassen Dir zu nahe zu kommen. Dazu solltest Du auf jeden Fall auch Zeugen haben, sonst steht sein Wort gegen Deines...
Hält er sich nicht daran, wenn er z.B. das Haus Deines Vaters betritt und Du auch da wohnst, (so hat er praktisch Hausverbot) kannst Du ihn von der Polizei entfernen lassen.
Bei all dem solltest Du aber bedenken, dass wenn Du derlei Geschütze auffährst, Du natürlich die Chance verringerst, Dich noch einmal mit Deiner Schwester zu versöhnen. Mit Deinem Vater wird das Verhältnis so sicher auch nicht "entfrostet"!
Wäre es nicht besser es mal anders herum zu versuchen, z.B. mit einem Mediator, der versucht zwischen Euch zumindest einen "Burgfrieden" zu erreichen?
hier geht es nicht um ein übertragenes Wonhrecht des Vaters an den Schwager.