Kündigungsschreiben. Welchen der 2 Chefs ansprechen?

7 Antworten

Sprich beide an.

Eulenkind1703 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 15:14

Also so?

Sehr geehrter Herr x,

sehr geehrter Herr y,

hiermit kündige ich das mit Herrn X geschlossene Arbeitsverhältnis fristgerecht zum...

bzervo2  13.09.2016, 15:52
@Eulenkind1703

NEIN! Du hast kein Arbeitsverhälltnis mit X oder Y geschlossen, sondern mit der Firma, die diese beiden Leute zum Zeitpunkt deiner Anstellung vertreten haben.

Wenn du dem Herrn X mitteilst, dass du kündigst, dann ist das juristisch gesehen nicht in Ordnung: du bist nicht bei dem Herrn X angestellt, sondern bei einer Firma, die der, zur Zeit von deiner Anstellung vertreten hat. 

würde Personalabteilung schreiben.

Eulenkind1703 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 15:15

es gibt keine Personalabteilung

Du bist nicht Angestellter des Geschäftsführers, sondern der Firma. Es ist vollkommen ausreichend, wenn du die Kündigung an die allgemeine Postanschrift der Firma adressierst und die Anrede "sehr geehrte Damen und Herren" verwendest.

Entweder schickst du die Kündigung per Einwurf-Einschreiben oder (besser!) gibst sie in der Firma ab und lässt dir den Empfang auf einer Kopie (die du selbst mitbringst) quittieren. Wer dort deine Kündigung in Empfang nimmt, ist vollkommen irrelevant, das kann jeder x-beliebige Angestellte der Firma sein.

bzervo2  13.09.2016, 16:55

Nein, das kann nicht jeder x-beliebige Angestellte der Firma sein  ... nur jemand der eine Vollmacht von der Firma hat.

Wer steht denn als AG im Vertrag?

Firma XY oder Herr X und Herr Y?

Wenn Firma XY ist die Kündigung an Firma XY zu richten.

Persönliche Anrede nicht nötig.

Eine Kündigung muß nicht persönlich abgegeben werden. Schick sie per Einwurfeinschreiben.

Sprich einfach beide namentlich an. Ich denke das ist das Einfachste.