Mehrere Geschäftsführer - an wen die Kündigung richten?
Servus,
ich will mein Arbeitsverhältnis kündigen. Es ist ein kleiner Betrieb. Die Firma hat zwei Geschäftsführer (Brüder). Anschrift der Firma ist die private Anschift eines Geschäftsführers. Der eine (Anschrift) hat auch meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Reicht es wenn ich die Kündigung an ihn richte (Sehr geehrter Herr Müller...) oder muss ich diese allgemein halten (Sehr geehrte Damen und Herren....). Lieber wäre mir die persönliche Variante, aber ich will halt juristisch gesehen nix falsch machen. Danke
4 Antworten
Du kannst die Kündigung auch nur einem Geschäftsführer zukommen lassen. Siehe § 35 II 2 GmbHG.
Es ist egal ob du das scnhreiben an den GF oder an die Firma richtest.
Verschick es als Einschreiben mit Rücksschein, so hast du einen Beweis für den erhalt und bist rechtlich abgesichert.
Ebf / Rückschein ist die denkbar schlechteste Variante! Wenn das Schriftstück nicht angenommen wird (z.B. die Haustür nicht geöffnet wird), wirft der Zusteller eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. Und wenn der Empfänger den Brief nicht innerhalb der Lagerfrist von sieben Werktagen abholt, geht er an den Absender zurück. Und "futsch" ist ggf, die Kündigungsfrist :-((
Die beste Variante: Persönlich (unter Zeugen) abgeben.
Die zweitbeste Variante: Einwurf-Einschreiben.
Ich hab auch noch eine andere Variante :-)
An keinen von beiden ohne Anrede. Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis...
Persönlich übergeben oder an die Betriebsadresse. Das ist auch eindeutig.
Ganz sicher gehst Du wenn Du die Kündigung an beide richtest.
Also sehr geehrte Herren Müller ...