Kündigung an Marktleitung oder Geschäftführung richten?
Hallo
ich möchte meinen Nebenjob kündigen und soll die Kündigung morgen abgeben. Nun frage ich mich, an wen ich die Kündigung richten soll, sprich: Wessen Name kommt bei "Sehr geehrte/r Frau/Herr" hin? Wir haben einen Geschäftsführer, mit dem das Arbeitsverhältnis geschlossen wurde, der also auf dem Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Diesen sehe ich allerdings maximal alle 2 Monate. Die Marktleiterin regelt letztendlich alles in der Filiale, wie die Dienstpläne, den Urlaub usw. Doch an wen richte ich nun mein Kündigungsschreiben? Ich tendiere zum Geschäftsführer, weil dieser auf dem Arbeitsvertrag unterschrieben hat, möchte allerdings sicher sein, dass ich mich nicht irre.
Danke im Voraus, Elena
3 Antworten
Die Kündigung wird an die Person adressiert, die dich eingestellt hat. Du kannst als Zusatz schreiben: Marktleitung Frau .... , im Hause - der fairness halber sollte die Marktleitung eine Kopie erhalten, da sie für die Dienstpläne verantwortlich ist und aller wahrscheinlichkeit nach auch die Informationen für das Zeugnis geben wird - viel Erfolg
Das ist egal. Hauptsache die schriftliche Kündigung kommt in den Machtbereich des Arbeitgebers
An den Geschäftsführer - er ist ja der Vertragspartner! Da hast du doch sicherlich eine Adresse.
Wenn du willst, kannst du die Kündigung im Beisein eines Zeugen beim Marktleiter abgeben. Der leitet diese dann ohnehin weiter.