Macht eine falsche Berufbezeichnung im Arbeitsvertrag den Vertrag ungültig?

5 Antworten

Der Vertrag sollte schon die richtige Berufsbezeichnung enthalten, denn davon ist das Aufgabengebiet abhängig. Auf einen solchen Vertrag würde ich ich nicht einlassen.

geige  28.04.2008, 15:29

Ja, und weil vom Aufgabengebiet und dem Berufsstand die Bezahlung/Entlohnung abhängig ist. Vermute, die Haushaltshilfe wird geringer entlohnt als der Hausmeister. Aber ein Meister muß ja auch vertraglich nicht als Meister eingestellt werden...

Beim Abschluss des Vertrages sollte man schon darauf achten, dass die Berufsbezeichnung der tatsächlichen Tätigkeit möglichst nahe kommt. Allerdings wird der schriftliche Vertrag nicht automatisch ungültig wenn Bezeichnung und Tätigkeit von einander abweichen.

Manch einer tritt in jungen Jahren in ein Unternehmen ein, vielleicht als Verkäufer in einem Warenhaus, und wird durch Beförderungen und Weiterbildung irgendwann mal in eine leitende Position kommen. Im alten vergilbten Vertrag steht dann immer noch "Verkäufer", tatsächlich ist der Mitarbeiter aber vielleicht Prokurist und lenkt die Geschicke eines mittelständischen Unternehmens. Es ist dann nicht so, dass der Prokurist "vertragslos" wäre. Der Arbeitsvertrag bleibt grundsätzlich bestehen.

"Eingestellt als..." bezeichnet die Tätigkeit mit den entsprechenden Folgen (Befugnisse, Entgeld usw.).

Ich kenne viele Ingenieure, die als Techniker überqualifiziert arbeiten (müssen).

geige  28.04.2008, 15:33

DH

Normal ist es kein Problem, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Wo kein Kläger. da kein Richter! Oft steht in diesen Verträgen auch, dass der AN jederzeit für andere anfallende Tätigkeiten eingsetzt werden kann! Und das muss nicht mal zu dem eigentlichen Job "artverwandt" sein!

Sehr sehr großer Spielraum. Ohne Feststellungsklage geht nichts, das kostet aber Zeit + Geld und es wird Dich frustrieren.