Haftet Angestellter bei Insolvenzverschleppung?
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ein Angestellter einer GmbH (oder auch GmbH & Co. KG oder Ltd.) in folgenden Fällen bei Insolvenzverschleppung haftet?
Angestellter, der die Buchhaltung machte (mit Kontovollmacht) und über die Finanzlage Bescheid wusste, den GF auf die Insolvenzreife mehrfach hingewiesen hat, dieser jedoch keinen Insolvenzantrag stellte?
Leitender Angestellter, der den Geschäftsführer mehrfach über die Insolvenzreife informiert hat. Dennoch stellte der Geschäftsführer (und alleiniger Gesellschafter) keinen Insolvenzantrag.
Wie verhält es sich, wenn der Geschäftsführer trotz Kenntnis der Insolvenzreife des Unternehmens keinen Insolvenzantrag stellt und den Mitarbeiter, der ihn mehrfach darauf hingewiesen hat dennoch zur Weiterarbeit (Bestellungen, Zahlungen etc) auffordert.
Macht sich der Angestellte hier ebenfalls mit der Insolvenzverschleppung strafbar? Haftet er möglicherweise auch mit?
Oder ist in dem Fall allein der Geschäftsführer/Gesellschafter haftbar und strafrechtlich verantwortlich, der die Anmeldung der Insolvenz absichtlich verschleppte?
Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Nein, der Angestellte macht sich nicht strafbar.
Alleinig haftbar dafür ist der Geschäftsführer und oder Gesellschafter.
Je nach Aufgabengebiet könnte allerdings der Angestellte als faktischer Geschäftsführer gesehen werden, aber das ist ein seltener Sonderfall.
Als Angestellter bist Du aus der Haftung raus, solltest Du allerdings z.B. die Bilanzen frisiert haben, könnten sich daraus Konsequenzen ergeben.
Aber bei der Insolvenzverschleppung an sich, hat der Angestellte keinerlei Kosequenzen zu fürchten.
Nein, ein Angestellter haftet dafür nicht! Schließlich handelt er trotz allem noch auf Anweisung des GF...
Hier kurz eine Erläuterung zur GmbH & Co. KG http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gmbh-co-kg.html
Danke für die schnelle Antwort.
Gilt das sowohl für die Haftung, als auch strafrechtlich?
Oder kann der Angestellte bei Insolvenzverschleppung in irgendeiner Form auch strafrechtliche Konsequenzen haben?
Deine Frage kann man mit nein beantworten, was die Haftung betrifft. Einen Insolvenzantrag kann nur der Gesellschafter, Inhaber der Firma stellen. Stellt er diesen nicht rechtzeitig so handelt es sich um eine Insolvenzverschleppung und damit macht sich der Inhaber strafbar. Es wird z.B. weiter Ware bestellt, die nicht bezahlt werden kann. Auch wenn der Angestellte die Geschäftsleitung auf die finanzielle Situation eindringlich aufmerksam macht, der Inhaber aber darauf nicht reagiert, der Angestellte ist aussen vor.
Danke für die schnelle Antwort.
Gilt das sowohl für die Haftung, als auch strafrechtlich?
Oder kann der Angestellte bei Insolvenzverschleppung in irgendeiner Form auch strafrechtliche Konsequenzen haben?