Kündigungsfrist Rahmentarifvertrag
Hallo ich habe Kündigung ergalten die sich nach dem R A H M E N T A R I F V E R T R A G für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – handelt dort steht
Darüber hinaus kann das Arbeitsverhältnis bis zu einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren beiderseitig mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden.
in meiner Kündig8ung steht 26.22 zum 10.12 gekündigt Frage muss nicht denoch zum 1 oder 15 gekündigt werden? danke für antworten
5 Antworten
Wenn im Rahmenvertrag andere Kündigungsfristen vereinbart sind, so sind diese verbindlich. Es muss also nicht am 1. oder 15. gekündigt werden. Das sind Verträge die mit den Gewerkschaften ausgehandelt wurden und von gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen. Die Kündigung ist demzufolge rechtens, was die Form betrifft. Frage wäre nur, aus welchen Gründen dir gekündigt wurde und ob der Gang zum Arbeitsgericht sinnvoll wäre.
Nein der Tarifvertrag des Dachdeckerhandwerks ist allgemeinverbindlich und die Regelung ist so anzuwenden. Das passt also und ist völlig rechtens...
tarifverträge können in der frage der kündigungsfristen von der gesetzlichen regelung abweichen. dass diese fristen nicht arbeitnehmer-unfreundlich sind, dafür sorgen die gewerkschaften, die solche tarifverträge abschließen.
Danke für die schnelle Antwort
Hallo,
alleinig mit der genannten Fristsetzung hat der Arbeitgeber dann schon seine vertaglichen Vorgaben erfüllt. Und wenn im Rahmentarifvertrag wie auch im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, muss die Kündigung auch nicht zwingend zum 1. oder 15. erfolgen.
mfg
Parhalia
Nein, dann stünde es im Satz drin "zum 15. des jeweiligen Monats" oder ähnlich.