Medizinische Fachangestellte - wie ist das mit der Kündigungsfrist?
Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zum Thema Kündigung bei Medizinischen Fachangestellten in Arztpraxen:
Und zwar ist meine Mutter seit 1.10.2012 als Medizinische Fachangestellte in einer Arztpraxis angestellt. Am 1.4.2014 wurde die Praxis von einem anderen Arzt übernommen, meine Mutter und die restlichen Angestellten haben ihre Arbeitsstellen mit dem selben Vertrag behalten.
Meine Mutter hat jetzt eine andere Stelle gefunden, da es in dieser Stelle mit Chef und Kolleginnen nicht gut lief und sie nur ausgenutzt wurde, Unmengen Überstunden gemacht hat etc. In der neuen Stelle soll sie am 1.10.2015 Anfangen. Deshalb hat sie jetzt die Kündigung zum 29.9. eingereicht, da sie noch 3 Tage Resturlaub hat.
Ihr jetztiger Chef möchte aber nicht dass sie geht und meint jetzt, sie dürfe nicht so einfach Kündigen. Wenn dann wärden ja 3 Monate Kündigungsfrist und somit wäre das eh erst zum 1.11.2015 möglich. Und da sie dieses Jahr schon Urlaub hatte, dürfe sie dieses Jahr gar nicht kündigen. Und er wolle sich jetzt einen Anwalt holen usw.
Im Tarifvertrag meiner Mutter steht:
§ 18 Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis einer Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis
1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
(4) Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 626 BGB).
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
So wie ich das verstehe gilt für meine Mutter "(1) Das Arbeitsverhältnis einer Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. " Das verstehe ich so dass wenn meine Mutter kündigen will, eine Frist von 4 Wochen (...) besteht.
Wie kommt der Arzt jetzt auf 3 Monate? Und das mit dem Urlaub hab ich bis jetzt auch noch nie gehört? Kennt sich vielleicht irgendjemand damit aus und kann etwas dazu sagen? Ich wäre für Hilfe sehr dankbar da ich echt möchte dass meine Mutter die andere Stelle antreten kann. Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Deshalb hat sie jetzt die Kündigung zum 29.9. eingereicht, da sie noch 3 Tage Resturlaub hat.
Man kündigt zum Monatsletzten, ggf. auch zum 15. eines Monats. Der Resturlaub ist dabei irrelevant.
Ihr jetztiger Chef möchte aber nicht dass sie geht und meint jetzt, sie dürfe nicht so einfach Kündigen.
Auch das ist irrelevant.
Wenn dann wärden ja 3 Monate Kündigungsfrist und somit wäre das eh erst zum 1.11.2015 möglich.
Woher hat er das?
Und da sie dieses Jahr schon Urlaub hatte, dürfe sie dieses Jahr gar nicht kündigen.
Er klammert sich auch an jeden Strohhalm. Das ist absoluter Dummfug. Im Gegenteil stehen ihr laut BUrlG sowieso mindestens die 20 Tage Mindesturlaub zu.
Und ihr stehen ja 1/12 ihres Jahresurlaubs Pro Monat zu Verfügung, oder?
Nein. Da sie mehr als 6 Monate beschäftigt ist und nach dem 30.06. ausscheidet, steht ihr laut Bundesurlaubsgesetz der gesamte gesetzliche Mindesturlaub zu, also bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Wenn sie diesen Urlaub nimmt oder er ihr ausbezahlt wird, steht ihr der bei einem neuen Arbeitgeber in diesem Jahr aber nicht mehr zu. Für den restlichen Urlaub gilt das, was im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist: das kann eine 1/12-Regelung sein, muss aber nicht.
Also würden ihr mindestens noch 9 Tage Urlaub zustehen.
Die Kündigungsfrist ist nach BGB geregelt, damit hat Sie genau 4 Wochen, hast du bemerkt hast. Das andere ist für den Arbeitgeber relevant, nicht für den Arbeitnehmer.
Die Kündigungsfrist ist nach BGB geregelt
So pauschal stimmt das nicht. Das gilt nur dann, wenn nichts im Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag geregelt ist.
in dem Falle schon; ist doch aufgeführt
§ 18 Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis einer Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Was steht denn im Arbeitsvertrag.
Im Arbeitsvertrag können durchaus andere Kündigungsfristen vereinbart werden als im Tarifvertrag.
Das was er mit dem Urlaub erzählt ist Blödsinn.
Den Paragraph mit den Kündigungsregelungen habe ich in der Frage stehen, mehr steht zum Thema Kündigungen nicht drin
Du hast in der Frage nur etwas von Tarifvertrag stehen,
meintest Du damit den Arbeitsvertrag?
Falls ja, dann ist die Kündigungsfrist genau so wie Du es schon angemerkt hast. 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats.
damit ist 1 Gültig. unabhängig der 3 Urlaubstage, entweder nehmen oder die Chefin muss es vergüten, d.h. Auszahlen.
der Tarifvertrag ist das selbe wie der Vertrag den sie unterschrieben hat
also da steht genau das selbe drin
1. ja sie hat auch zum Monatsletzten gekündigt, aber die 3 Tage Urlaub stehen ihr ja noch zu, damit wäre es ja der 29., war bisschen falsch formuliert, aber is egal das ist ja nicht das primäre Problem
2. Das weiß ich, aber der ist jetzt wohl eingeschnappt und möchte "seinen Anwalt dazuschalten"
3. ich hab absolut keinen Dunst, deshalb stell ich ja die Frage ;)
4. Sie hat 30 Tage Urlaub im Vertrag festgelegt. Davon hatte sie bisher 11. Und ihr stehen ja 1/12 ihres Jahresurlaubs Pro Monat zu Verfügung, oder?