Kündigungsfrist einer gemieteten Garage?
Hallo,
ich bin Mieter eine separaten Garage (ohne Wohnung). Nun wurde ich am 15.08. per SMS gekündigt, weil ein Eigentümerwechsel ansteht. Die Schlüsselübergabe soll am 30.09. erfolgen. Ist die Kündigung per SMS rechtens? Wie sieht es mit der Frist aus? Bis zum 3. Werktag kann die Garage bis zum übernächsten Monat gekündigt werden, dass weiß ich. Gilt das in meinem Fall auch? Vielleicht weiß jemand Rat.
6 Antworten
für eine separat angemietete Garage gilt die Frist, die du in deiner Frage genannt hast, also auch in deinem Fall.
§ 580 a Abs. 1 BGB
Ist die Kündigung per SMS rechtens?
Nein. Laut BGB § 568 (das gilt auch für Garagenmietverträge) muß eine Kündigung in Schriftform erfolgen. Heißt auf Papier + Originalunterschrift.
Kündigungsfrist, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, auch hier 3 Monate zum Monatsende und die Kündigung muß bis spätestens dem 3. Werktag eines Monats erfolgen.
Die Kündigungsbedingungen stehen ja im Mietvertrag. Daran musst du dich orientieren. Eine Kündigung sollte in Schriftform erfolgen. Eine SMS Kündigung ist nicht wirksam.Schicke die Kündigung mit der Post und mit Rückschein. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Bis zum 3. Werktag kann die Garage bis zum übernächsten Monat gekündigt werden, dass weiß ich. Gilt das in meinem Fall auch?
Ja, die vereinbarte Kündigungsfrist ist gültig. Die Kündigung kann rechtwirksam nicht per SMS erfolgen!
Schau in deinen Mietvertrag. Steht dort, dass die Kündigung der Schriftform bedarf hast du Glück. Eine SMS entspricht dem nicht.