Kündigungsfrist in Probezeit täglich?
Hallo, bin gerade in der Probezeit (vereinbart sind drei Monate). Im Vertrag steht: "während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer täglichen Kündigungsfrist aufgehoben werden." Rein rechtlich sind es aber ja 2 Wochen. Will am Mittwoch (morgen und Dienstag ist geschlossen) kündigen, könnte die neue Stelle theoretisch am 10.3. antreten (würden aber auch 2 Wochen warten). Wie verhalte ich mich??? Vereinbart ist ja "täglich". Soll ich einfach davon ausgehen, dass die von der gesetzlichen Frist nichts wissen und Mittwoch kündigen und direkt gehen? (will definitiv nicht EINEN Tag dort mehr arbeiten) Wie würdet ihr vorgehen??? Vielen Dank schon mal!
5 Antworten
Die zweiwöchige verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit ist im § 622 BGB geregelt. Diese Kündigungsfrist kann allerdings nur durch eine tarifvertragliche Regelung aber nicht einzelvertraglich verkürzt werden.
Wenn ein entsprechender Tarifvertrag angewendet wird, ist die Kündigungsfrist rechtens. In Deinem Fall würde ich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist aber versuchen, egal ob ein Tarifvertrag angewandt wird oder nicht. Wenn ein AG schon so eine Frist vereinbart, wird er jetzt, da der AN kündigen möchte, nicht auf das Gesetz verweisen.
Schreib die Kündigung mit der eintägigen Frist.
Vermutlich besteht eine tarifvertragliche Vereinbarung,die diese im Arbeitsvertrag angegebene tägliche Kündigungsfrist ermöglicht,weil sonst die gesetzliche Frist von zwei Wochen einzuhalten wäre.
Möglich ist die Kündigung ohne Einhalten einer Frist aber auch,wenn es sich um die Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis handelt.
Kündige so,wie es in deinem Vertrag aufgeführt ist,aber beachte,dass die Kündigung grundsätzlich schriftlich erfolgen muss.
Zwar ist die einzelvertragliche Vereinbarung kuerzerer Kuendigungsfristen als nach BGB 622 fuer beide Seiten nicht zulaessig, einseitig nur fuer eine arbeitnehmerseitige Kuendigung aber schon. Der Arbeitgeber wird sich hier also nicht auf die Unwirksamkeit der vereinbarten Frist berufen koennen, wenn der Arbeitnehmer mit eben dieser kuendigt. Fuer eine Kuendigung durch den Arbeitnehmer ist die Vereinbarung ja zulaessig.
Rein rechtlich schon ..aber..wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht mit einer täglichen Kündigungsfrist..ist das relevant..
hi, vermutlich werden "die" dich gehen lassen. ansonsten machst du krank.
oder du gehst einfach nicht mehr hin, dann folgt automatisch die entlassung.
Vorsicht mit solchen Ratschlägen..könnte nach hinten losgehen!!