Wann ist der letzte Arbeitstag bei einer Kündigung in der Probezeit?
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit Probezeit. Die Kündigungsfrist während der Probezeit ist 14 Tage. Wenn ich jetzt also am letzten Tag der Probezeit kündige (z.B. am 29.2.) muss ich dann bis 13.3. noch arbeiten (also die 14 Tage) oder war dann schon der 29.2. mein letzter Arbeitstag?
2 Antworten
Du kündigst am 29. Februar zum 14. März.
Die Frist von 14 Tagen fängt am Tag nachdem der AG die Kündigung erhalten hat an zu laufen. Der 14. März ist in Deinem Beispiel dann der letzte Tag der Betriebszugehörigkeit.
Wenn Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden hast, solltest Du diese mit der Kündigung beantragen. Je nachdem wie viele Tage das sind, kannst Du früher aufhören zu arbeiten und den Rest der Kündigungsfrist als Freizeitausgleich nehmen.
Danke fürs Sternchen
die 14 Tage must noch arbeiten