Kann unterschriebenen Vertrag nicht antreten?

8 Antworten

Als erstes solltest du mit dem Arbeitgeber in Kontakt treten und darlegen, warum du deinen Dienst nicht antreten kannst.

Dann kann in beiderseitigem Einvernehmen ein Aufhebungsvertrag gemacht werden, der gleich ab dem ersten Arbeitstag gilt. Aufhebungsvertrag ist nämlich rechtlich keine Kündigung.

Ob der Arbeitgeber sich allerdings darauf einlässt, oder ob er die Vertragsstrafe geltend macht, wird wohl davon abhängen WARUM du den Dienst nicht antreten kannst.

Bist du krank dann ist das halt so und du fängst später an. Bist du plötzlich unverschuldet berufsunfähig wird der AG es schwer haben vor Gericht eine Vertragsstrafe durchzusetzen.

Wenn du den Dienst aber nur nicht antreten kannst, weil du zB. zweigleisig gefahren bist bishin zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer anderen Firma, dann bist du selbst schuld und verdienst diese mMn. auch. Denn der Arbeitgeber hat auch schon vor der Einstellung Kosten für dich.

Da du ohnehin erst mal in Probezeit wärst und darin eine 14 tägige Kündigungsfrist gälte, würdest du mit einer Vertragsstrafe von einem halben Nettogehalt rechnen müssen. Inwieweit der Firma dann zusätzlich noch Schadenersatz zustehen würde das weiß ich nicht.

Daher hoffe ich einfach mal du hast wirklich einen guten und unvorhergesehenen Grund.

Naja, die Bezahlung eines Nettogehaltes bezieht sich nur auf den Fall, dass du keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung hast.
Um das zu beurteilen, müsste man wissen, warum du den Vertrag nicht antreten kannst oder möchtest.

Dann kannst Du morgen - als erstes wenn Du an Deinem neuen Arbeitsplatz eintriffst - Dein Kündigungsschreiben auf den Tisch legen. Die Kündigungsfrist kannst Du Deinem Arbeitsvertrag entnehmen. I.d.R. beträgt diese während der Probezeit 2 Wochen - bei Zeitarbeitunternehmen ist sie meist während der ersten Wochen kürzer und teilweise - je nach ( möglicherweise anzuwendendem Tarif-)Vertrag auch länger.

Vor Aufnahme der Tätigkeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits nur aus einem Grund gekündigt werden, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.Vor Dienstantritt darf der Arbeitsvertrag nicht gekündigt werden.

Diese beiden Sätze allerdings widersprechen sich nach meiner Auffassung.

DerCaveman  05.09.2018, 17:28
Die Kündigungsfrist kannst Du Deinem Arbeitsvertrag entnehmen

Angesichts der angefuehrten arbeitsvertraglichen Klausel ist es hoechst unwahrscheinlich, dass arbeitsvertraglich ueberhaupt eine Kuendigungsfristv oder zumindest eine Frist von weniger als 1 Monat vereinbart wurde. Ein befristetes Arbeitsverhaeltnis kann aber nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn dies arbeitsvertraglich ausdruecklich vereinbart wurde.

Diese Klausel gibt es, um Rosinenpicker abzuschrecken, die trotz unterschriebenen Arbeitsvertrag einen weiteren Job annehmen und dann einfach nicht an der neuen Arbeitsstelle auftauchen.

Du kannst sofort kündigen, musst aber das Nettogehalt der vereinbarten Kündigungsfrist (meist vier Wochen, steht auch im Vertrag) als Strafe zahlen.

Diese Strafe ist auch fällig, wenn Du am Arbeitsplatz erscheinst und sofort kündigst, ohne die vereinbarte Kündigungsfrist abzuwarten.

Ausnahme ist nur, wenn Du das Recht hast, außerordentlich zu kündigen. Typische Gründe dafür sind sexuelle Belästigung, fehlender Arbeitsschutz, oder zwei mal hintereinander keine Gehaltszahlung. Da musst Du aber auch erst einmal abmahnen.

Wenn Du aus Gesundheitsgründen die Arbeit nicht antreten kannst, ein Attest hast und krankgeschrieben wirst, ist es oft möglich, mit dem Arbeitgeber eine Vertragsauflösung ohne Zahlung zu vereinbaren. Ungünstig wäre dann aber, sich beim gleichzeitigen Arbeiten bei einem anderen Arbeitgeber erwischen zu lassen -das wäre dann Betrug.

Zusätzlich solltest Du dich über Sperrfristen beim ALG II informieren, wenn Du selbst kündigst, falls Du darauf angewiesen bist.

Warum kannst du denn die Arbeit nicht antreten?

Vielleicht ist das ja ein Grund der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt?

Ansonsten: außer zahlen kannst du da nicht viel machen.

Eine Probezeit gibt es offenbar nicht?

destinyshell 
Beitragsersteller
 05.09.2018, 13:38

Ich komme ohne ein Auto nicht zum Arbeitsplatz und mein Auto hat heute morgen den Geist aufgegeben. Ich versuche mal die personalabteilung zu erreichen aber ich bezweifle das dass Grund genug sein wird

DrCox1982  05.09.2018, 13:45
@destinyshell

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Vielleicht kann dich ja einer der neuen Kollegen mitnehmen...

TheQ86  05.09.2018, 13:53
@DrCox1982

Und deshalb gleich den ganzen Vertrag kündigen? Wie befristet ist die Stelle denn? Ne Woche?