Kündingsfrist innerhalb der Probezeit bei Medizinischen Fachangestellten?
Ich bin Medizinische Fachangestellte in Baden-Württemberg und habe vor 3 Wochen bei einer neuen Stelle begonnen, allerdings gefällt es mir dort nicht und ich habe nun eine neue Stelle gefunden. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Probezeit von 6 Monaten und möchte nun kündigen. Im Arbeitsvertrag steht nichts von der Kündigungsfrist. Kann ich nun einfach ohne Frist kündigen oder muss ich die 2 Wochen trotzdem einhalten?
5 Antworten
Wenn die Probezeit schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart ist, gilt BGB § 622: Kündigungsfrist von 2 Wochen
Zur Berechnung siehe auch http://www.gesetze-ganz-einfach.de/kuendigungsfristen-bei-arbeitsverhaeltnissen/
Steht überhaupt nichts zu Kündigungen im Arbeitsvertrag? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen wenn es eine Probezeitvereinbarung gibt.
Kann es sein, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet und dies im Arbeitsvertrag steht? Dann solltest Du dort mal nachschauen, welche Fristen für Dich gelten.
Fristlos kannst Du auf jeden Fall nicht kündigen. Das geht in der Probezeit nur bei Ausbildungsverhältnissen.
Sofern in deinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen angegeben sind und auch kein Tarifvertrag greift, so gilt §622 BGB.
Hier findest du unter (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Diese Kündigungsfrist ist dann für dich relevant.
Wenn nichts anderes Vereinbart ist dann gelten die 2 Wochen gesetzliche Kündigungsfrist.
bei mir im Arbeitsvertrag steht auch 6 monate (habe am 1.7.2015 auch neu als Angestellter angefangen) aber mit einer Kündigsfrist von 2 Wochen zum 15. des Monats oder Monatsende.
steht bei dir nix drin kann du ohne frist kündigen sonst währe ja eine angegeben.
horrender Unsinn...