Darf ich während Kündigungsfrist schon beim neuen Arbeitgeber arbeiten bzw anfangen?
7 Antworten
Wenn Du Deine Kündigungsfrist verkürzen willst, solltest Du mit dem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag machen, dann kannst Du bei dem neuen Arbeitgeber sofort die Arbeit aufnehmen, nach Kündigung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, je nachdem, ob Du selbst oder der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.
Das hängt von den Rahmenbedingungen ab. Normalerweise geht das nicht, da du noch arbeiten musst.
Es kann aber Situationen geben, da ist es möglich. Ich z.B. habe mal einen AG mit mehreren Klagen aus verschiedenen Gründen genervt, der war dann so genervt das er mich gekündigt hat und bezahlt für 3 Monate freigestellt hat. In dieser Zeit habe ich eine neue Beschäftigung gefunden und mir wurde das Gehalt für die Restkündigungszeit sofort ausbezahlt. Das war allerdings bereits beim Vergleich so festgehalten worden.
Ich hatte beim neuen AG eine Gehaltsverdoppelung + den Restanspruch aus der alten Beschäftigung. Aber das ist wohl eher ein Ausnahmefall.
In der Kündigungsfrist darfst Du noch bei Deinem alten Arbeitgeber arbeiten. Beim neuen kannst Du erst danach anfangen.
Du kannst bei dem alten Chef nachfragen... aber eig wirst du in der Zeit bezahlt und hast auch zu arbeiten.
Du darfst alles. Du machst dich dann halt Schadenersatzpflichtig beim alten AG.