Kündigungsfrist für Personaldienstleister (Trenkwalder)" BZA-Tarif"

4 Antworten

soweit ich informiert bin gelten normale (gesetzliche) Kündigungsfristen. In der Probezeit 2 Wochen jeweils zur Monatsmitte oder zum Monatsende.

Nach dem ersten Jahr auf 4 Wochen, jeweils zum 15. und Monatsende, anschließend nach 2 Jahren auf 1 Monat zum Monatsende, nach 5 Jahren auf 2 Monate und die weitere Staffelung musst Du Dir ergoogeln.

Nach § 9.4 des BZA-Manteltarifvertrages gelten nach der vorgeschriebenen Probezeit von 6 Monaten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 Abs 1 und 2.

Für den Arbeitnehmer und in den ersten beiden Beschäftigungsjahren auch für den Arbeitgeber sind das 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Ab dem 2. Beschäftigungsjahr verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber je nach Beschäftigungsdauer (Kündigung durch den Arbeitgeber dann immer nur zum Monatsende).

Nach der Probezeit vier Wochen. Alternativ kannst du auch einen Aufhebungsvertrag machen, z.B., wenn du irgendwo die Möglichkeit hast, fest anzufangen.

Thortix 
Beitragsersteller
 20.11.2013, 12:03

4 Wochen nur zum Monatsende ?,oder auch innerhalb des Monats.

Benito0330  20.11.2013, 15:38
@Thortix

Ich bin der meinung, auch mitten im Monat. Wenn du auf der Seite von Trenkwalder bist, sollte da irgendwo das BZA- oder DGZ-Logo erscheinen. Da klickst du drauf und kannst dir den Tarifvertrag bestimmt anschauen.

Was steht denn in Deinem Vertrag?