Vertragsstrafe Arbeitsvertrag?
Wenn in einem Arbeitsvertrag (in diesem Fall Praktikum, drei Monate) die Klausel steht: vorheriges beenden ist nicht möglich, ansonsten Vertragsstrafe in Höhe des Bruttolohns?
(Ab Beginn des Praktikums besteht eine Probezeit von drei Monaten mit einer Woche Kündigungsfrist)
ist es dann rechtlich korrekt, ab dem 1. Tag eine Krankmeldung (eine Woche mindestens) einzureichen und gleichzeitig die Kündigung ohne eine Geldstrafe erwarten zu müssen?
Ich bin dankbar für jede Antwort. Bitte keine Vermutungen oder diese klar markieren. Vielen Dank :)
4 Antworten
Vertragsstrafen können bei Praktikantenverhältnissen nicht wirksam vereinbart werden.
vorheriges beenden ist nicht möglich, ansonsten Vertragsstrafe in Höhe des Bruttolohns?
Diese Vertragsklausel ist aus zwei Gründen unwirksam:
Erstens können Vertragsstrafen in einem Praktikumsverhältnis nicht wirksam vereinbart werden, die Klausel ist also insgesamt nichtig.
Zweitens stellt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttolohns im konkreten Fall eine unzulässige Benachteiligung des Praktikanten dar, weshalb diese Klausel wiederum insgesamt nichtig ist.
Ein dritter Grund käme noch hinzu, wenn diese Klausel nur für den Praktikanten gelten sollte, nicht aber auch für den Arbeitgeber.
ist es dann rechtlich korrekt, ab dem 1. Tag eine Krankmeldung [...] einzureichen und gleichzeitig die Kündigung ohne eine Geldstrafe erwarten zu müssen?
Da hier ein Probezeit von 3 Monaten vereinbart wurde - etwas "seltsam" in Verbindung mit einem insgesamt 3-monatigen Praktikum - und innerhalb der Probezeit mit einer 1-wöchigen Frist gekündigt werden kann, kann eine Kündigung unter diesen Voraussetzungen auch nicht beanstandet werden - wenn man außer Acht lässt, dass die Kündigung möglicherweise/offensichtlich wegen der Erkrankung ausgesprochen wurde, ferner, dass bei einem freiwilligen bezahlten Praktikum die Kündigungsbestimmungen des Berufsbildungsgesetzes BBiG zu beachten sind und ein Kündigungsfrist während der Probezeit arbeits-/ausbildungsvertraglich nicht vereinbart werden und damit also fristlos gekündigt werden kann.
Also musst weder Du noch muss der Arbeitgeber hier eine Vertragsstrafe bei einer Kündigung zahlen!
Ich würde davon ausgehen, dass so eine Klausel rechtswidrig ist, aber letztendlich kann das nur ein Anwalt beurteilen.
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Solche Vertragsstrafen sind in der Regel nicht zulässig, wird von keinem Gericht der Welt bestand haben.
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Wie kommst Du darauf? Also: Nein!
Solche Vertragsstrafen sind in der Regel nicht zulässig
Selbstverständlich können Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen vereinbart werden, wenn sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen - aber nicht in Praktikumsverträgen.
wird von keinem Gericht der Welt bestand haben
Na ja - ob das, was nach deutschem Recht nicht gilt, auch vor "keinem Gericht der Welt" Bestand hat, kann wohl angezweifelt werden. ;-)