Kündigungsfrist REWE?

4 Antworten

ob Minijob oder nicht, kommt drauf an was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

da kann auch auf den Tarifvertrag hingewiesen werden, dann gilt der vorrangig vor dem BGB

Innerhalb der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 14 Tage. Auch bei einem Mini-Job.

Außer im Arbeits- oder Tarifvertrag ist etwas anderes geregelt.

Falk2709 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 13:01

Gibt es denn einen Tarifvertrag?

ArniD  07.12.2021, 13:03
@Falk2709

Das musst du wissen ob bei euch ein Tarifvertrag greift.

Falk2709 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 13:04
@ArniD

Wie? Woher denn das? Dachte die sind allgemein für Unternehmen?

ArniD  07.12.2021, 13:09
@Falk2709

Nein, wäre schön wenn überall ein Tarifvertrag gilt.

Die Kündigungsfristen in der Probezeit sind kürzer als in einem festen Arbeitsverhältnis. Während der vereinbarten Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB), soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Die Frist gilt für beide Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/probezeit/

Falk2709 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 12:59

Gibt es denn einen Tarifvertrag?

rockthekrokodil  07.12.2021, 20:47
@Falk2709

DU hast dich bei REWE beworben, ein Bewerbungsgespräch geführt, einen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber weisst nicht über dieses Unternehmen bescheid .... wow ...

Du hast ja wahrscheinlich noch Probezeit und kannst mit 14 Kalendertagen Kündigungsfrist kündigen.

Sonst kannst du jetzt noch wirksam zum 15. Januar kündigen

peterobm  07.12.2021, 12:55

wieso zum 15.??

wenn er HEUTE kündigt, läuft die Frist ab Morgen und ist nach Ablauf raus.

oben schreibst von 14 Kalendertagen? seltsam

DerHans  07.12.2021, 12:56
@peterobm

"Sonst kannst du jetzt noch wirksam zum 15. Januar kündigen"

Das gilt wenn KEINE Probezeit vorliegt

peterobm  07.12.2021, 12:58
@DerHans

okay, akzeptiert

so ist es klarer

Falk2709 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 12:53

Das wäre die Aussage von meinem Chef, allerdings könnte ich dann auch zum 1.Januar kündigen. Und in der Probezeit kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen.

DerHans  07.12.2021, 12:55
@Falk2709

Natürlich kannst du im beiderseitigen Einverständnis auch zum 1. Januar kündigen. Die Kündigungsfrist ist ja immer die MINDESTFRIST

Falk2709 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 12:58
@DerHans

Wofür benötige ich denn da beiderseitiges Einverständnis?

DerHans  07.12.2021, 13:00
@Falk2709

Wenn es KEINE Probezeit gibt. Sonst sind die 14 Tage ja gewahrt, wenn du zum 31.12. kündigst.