Kündigungsfrist REWE?
Moin,
ich arbeite seit einem Monat als Minijobber bei REWE. Mir ist klar geworden das die Arbeitszeiten nicht mit meiner Freizeit zusammenpassen und möchte nun kündigen.
Meine Frage: Wie lang ist die Kündigung?
Natürlich würde ich im Vertrag nachgucken, aber der ist erneut eingeschickt worden aufgrund eines Problems.
Mein Chef sagt 2 Wochen aber das ist für einen Minijob in der Probezeit extrem viel, mein Freund hat auch bei REWE gearbeitet und bei ihm waren es wie auch zuvor zuvor bei mir 3 Tage(bei Dominos).
Ich hab auch im Internet gesucht, aber alles was ich finden konnte war die gesetzliche Regelung von 2 Wochen und das Tarifverträge gelten können, den habe ich allerdings nicht gefunden.
Dann habe ich die Seite des Betriebsrates entdeckt, laut der es 1 Woche ist, aber leider ist die von REWE aus Österreich.
4 Antworten
ob Minijob oder nicht, kommt drauf an was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
da kann auch auf den Tarifvertrag hingewiesen werden, dann gilt der vorrangig vor dem BGB
Innerhalb der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 14 Tage. Auch bei einem Mini-Job.
Außer im Arbeits- oder Tarifvertrag ist etwas anderes geregelt.
Die Kündigungsfristen in der Probezeit sind kürzer als in einem festen Arbeitsverhältnis. Während der vereinbarten Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB), soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Die Frist gilt für beide Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Gibt es denn einen Tarifvertrag?
DU hast dich bei REWE beworben, ein Bewerbungsgespräch geführt, einen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber weisst nicht über dieses Unternehmen bescheid .... wow ...
Du hast ja wahrscheinlich noch Probezeit und kannst mit 14 Kalendertagen Kündigungsfrist kündigen.
Sonst kannst du jetzt noch wirksam zum 15. Januar kündigen
wieso zum 15.??
wenn er HEUTE kündigt, läuft die Frist ab Morgen und ist nach Ablauf raus.
oben schreibst von 14 Kalendertagen? seltsam
Das wäre die Aussage von meinem Chef, allerdings könnte ich dann auch zum 1.Januar kündigen. Und in der Probezeit kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen.
Natürlich kannst du im beiderseitigen Einverständnis auch zum 1. Januar kündigen. Die Kündigungsfrist ist ja immer die MINDESTFRIST
Wofür benötige ich denn da beiderseitiges Einverständnis?
Wenn es KEINE Probezeit gibt. Sonst sind die 14 Tage ja gewahrt, wenn du zum 31.12. kündigst.
Gibt es denn einen Tarifvertrag?