Kündigung während Krankheit als Azubi in der Probezeit
Hallo alle beieinander,
Ich habe am 1.8.14 meine Ausbildung begonnen und habe in meinem Arbeitsvertrag eine viermonatige Probezeit vereinbart.
Ich war vor einem Monat schon einmal krank und habe mich heute morgen wieder krank melden müssen, da ich Fieber und andere starke Grippesynthome habe. Am Telefon machte mein Arbeitsgeber mir bereits klar, dass diese Krankmeldung ihm so gar nicht gefiel, da es das zweite mal ist.
Nun erreichte mich am heutigen Abend eine Mail, die meine Kündigung per Anhang enthielt. In diese steht drin, das ich fristlos gekündigt sei und nur mein Gehalt vom 1.10-6.10 erhalten werde.
Ich bin jedoch bis einschließlich den 15.10. krankgeschrieben. Steht mir nicht aus diesem Grunde eine weiterzahlung meines Gehaltes bis dort zu?
Hoffe auf schnelle Hilfe, um mich dort morgen melden zu können und mitteilen kann, was mir noch zusteht, bevor sie eine fehlerhafte Überweisung an mich senden. Ich habe übrigens noch 10 Urlaubstage für dieses jahr. Runtergerechnet also fünf, für die 2 1/2 Monate Arbeit, falls das irgendwas zur Sache tut.
Gerne auch mit verweisen auf direkte Paragraphen, mit denen ich das beweisen kann.
Einen schönen Abend und liebe Grüße :)
8 Antworten
Innerhalb der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne besonderen Kündigungsgrund gekündigt werden. Insofern ist das zulässig.
Allerdings ist nach § 623 BGB für die Kündigung Schriftform vorgeschrieben. Das bedeutet Brief, und nicht E-Mail-Anhang. Solange dir also die Kündigung nicht vom Chef eigenhändig unterschrieben vorliegt, ist sie unwirksam.
Für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist (welche es bei Ausbildungsverhältnissen in der Probezeit aber nicht gibt) müsstest du Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
Aber:
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Such dir schon mal nen neuen Ausbildungsplatz - aber gehe nach Ende deiner Krankschreibung auf jeden Fall wieder zu deiner jetzigen Ausbildungsstelle.
So ist es! Die Kündigung wird erst mit Zugang wirksam!
Was wäre denn, wenn dein Arzt dich bis übernächstes Jahr krankgeschrieben hätte? Dein Chef muss dir nicht für die Dauer deiner Krankschreibung bezahlen, sobald das Arbeitsverhältnis rechtmäßig beendet wurde...Sprich: Arbeit weg, Anspruch weg
Die Kündigung ist eh unzulässig....
§ 623 BGB
In § 623 BGB ist ausdrücklich ausgeführt, dass die Kündigung in elektronischer Form ausgeschlossen ist......
Ergo: Cheffe muss weiterbezahlen....
Per Post wird sie mir wohl auch zugeschickt. Gilt die Kündigung erst nach Eintreffen des Schreibens ?
Dem Chef wird das wohl klar sein...wie er in der Mail bereits erwähnt hat, wird er ihm die benötigten Unterlagen zukommen lassen, welche vermutlich eine "analoge" Kündigung beinhaltet
Das Ding ist, er ist in der Probezeit, da kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. Ob er krankgeschr ist oder nicht.
Das ist ja gerade meine Frage: ist es rechtmäßig seinen Arbeitnehmer zu kündigen und nicht weiter zu bezahlen, während er krankgeschrieben ist und dies noch nicht länger als sechs Wochen der Fall ist?
Ja, er kann auch während der Krankheit kündigen...
Hier ist allerdings die schriftform gefragt und keine email.
Du warst ja noch in der Probezeit, also ja
Ist fristlos in der Probezeit als Kündigungsfrist vereinbart? Auch kurze Fristen müssen eingehalten werden.
Hi,
in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden.
Krankheit ist dabei unerheblich.
Die Kündigung muss aber per Post (Brief) erfolgen.
Die Kündigung wird mir wohl morgen per Post zugeschickt. Bedeutet das, das diese erst wirksam ab eintreffen ist, und ich somit auch bis dahin Anspruch auf das Gehalt habe?