Kündigung während Krankheit als Azubi in der Probezeit

Ein Auszug aus der Kündigung  - (Recht, Ausbildung, Krankheit)

8 Antworten

Innerhalb der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne besonderen Kündigungsgrund gekündigt werden. Insofern ist das zulässig.

Allerdings ist nach § 623 BGB für die Kündigung Schriftform vorgeschrieben. Das bedeutet Brief, und nicht E-Mail-Anhang. Solange dir also die Kündigung nicht vom Chef eigenhändig unterschrieben vorliegt, ist sie unwirksam.

Für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist (welche es bei Ausbildungsverhältnissen in der Probezeit aber nicht gibt) müsstest du Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.

Aber:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Such dir schon mal nen neuen Ausbildungsplatz - aber gehe nach Ende deiner Krankschreibung auf jeden Fall wieder zu deiner jetzigen Ausbildungsstelle.

Osbeklenny 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 00:20

Die Kündigung wird mir wohl morgen per Post zugeschickt. Bedeutet das, das diese erst wirksam ab eintreffen ist, und ich somit auch bis dahin Anspruch auf das Gehalt habe?

Familiengerd  08.10.2014, 01:01
@Osbeklenny

So ist es! Die Kündigung wird erst mit Zugang wirksam!

Was wäre denn, wenn dein Arzt dich bis übernächstes Jahr krankgeschrieben hätte? Dein Chef muss dir nicht für die Dauer deiner Krankschreibung bezahlen, sobald das Arbeitsverhältnis rechtmäßig beendet wurde...Sprich: Arbeit weg, Anspruch weg

Mystika1245  08.10.2014, 00:02

Die Kündigung ist eh unzulässig....

§ 623 BGB

In § 623 BGB ist ausdrücklich ausgeführt, dass die Kündigung in elektronischer Form ausgeschlossen ist......

Ergo: Cheffe muss weiterbezahlen....

Osbeklenny 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 00:05
@Mystika1245

Per Post wird sie mir wohl auch zugeschickt. Gilt die Kündigung erst nach Eintreffen des Schreibens ?

NikeAir222  08.10.2014, 00:06
@Mystika1245

Dem Chef wird das wohl klar sein...wie er in der Mail bereits erwähnt hat, wird er ihm die benötigten Unterlagen zukommen lassen, welche vermutlich eine "analoge" Kündigung beinhaltet

Jessy2712  08.10.2014, 00:07

Das Ding ist, er ist in der Probezeit, da kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. Ob er krankgeschr ist oder nicht.

Osbeklenny 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 00:02

Das ist ja gerade meine Frage: ist es rechtmäßig seinen Arbeitnehmer zu kündigen und nicht weiter zu bezahlen, während er krankgeschrieben ist und dies noch nicht länger als sechs Wochen der Fall ist?

Sebbel2  08.10.2014, 00:04
@Osbeklenny

Ja, er kann auch während der Krankheit kündigen...

Hier ist allerdings die schriftform gefragt und keine email.

NikeAir222  08.10.2014, 00:07
@Osbeklenny

Du warst ja noch in der Probezeit, also ja

Ist fristlos in der Probezeit als Kündigungsfrist vereinbart? Auch kurze Fristen müssen eingehalten werden.

Hi,

in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden.

Krankheit ist dabei unerheblich.

Die Kündigung muss aber per Post (Brief) erfolgen.